Eltern haben Grund zur Freude: Baukindergeld verlängert

Gute Nachrichten für Familien, für die das Baukindergeld ein Thema ist: Es wird eine Übertragung ungenutzter Fördermittel des Baukindergelds in das Jahr 2021 und darüber hinaus geben. Darauf haben sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Finanzen verständigt.

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Das Baukindergeld ermöglicht vielen Familien den Schritt in die eigenen vier Wände. Rund 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt und etwa zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren.  

Senkung der finanziellen Belastung

Immer mehr Familien können sich keine eigenen vier Wände mehr leisten. Mit dem Baukindergeld werden gezielt Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien den Schritt Richtung Eigenheim.

Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Kaufverträgen

Mit dem Gesamthaushaltsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 wurde die Übertragung der Mittel im Kabinett beschlossen. Damit wurde die Grundlage für eine Verlängerung des Baukindergeldes über das Jahr 2020 hinaus geschaffen. Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist, dass einige Antragsteller wegen der Corona-Pandemie Fristen bis zum Jahresende 2020 nicht einhalten konnten, da sich Baugenehmigungen oder Kaufverträge verzögert haben. Um Anspruch auf die Förderung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Fristen eingehalten werden.

Längere Antragsfristen und Förderzeitraum

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Insbesondere junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen sollen nach Angaben der Behörde mit dem Baukindergeld unterstützt werden. Laut Fachministerium kann festgehalten werden, dass rund 86 Prozent der Anträge von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt werden und etwa zwei Drittel aller Antragsteller Kinder im Alter von unter sechs Jahren haben. Ein weiterer Aspekt sei das Haushaltseinkommen. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für Antragsteller

Seit September 2018 fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit dem Baukindergeld den Kauf oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Für die Immobilie können Familien zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Im Ergebnis spricht man von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 12.000 Euro pro Kind.

Laut Auskunft des Bundesministeriums können Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, „die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeich-net bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.“

Verband Wohneigentum befürwortet Eigentumsförderung

Zur Entlastung der Familien ist das Maßnahmenpaket Baukindergeld ein guter Weg. Dass die Eigentumsförderung auch im Jahre 2021 für Familien gesichert ist, bewertet der Verband Wohneigentum NRW positiv. Die politischen Entscheidungsträger müssen sicherstellen, dass junge Familien und kinderreiche Familien Wohneigentum erwerben können. Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dies zeigt, dass das Angebot gut angenommen wird.