Erbe gut – alles gut?

Beim Thema „Erben und Vererben“ stellen sich Betroffenen viele Fragen. Wer eine klare Vorstellung davon hat, was mit seinem Eigentum passieren soll, sollte sich keinesfalls auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Handeln Sie rechtzeitig!

Älteres Paar sitzt händchenhaltend auf dem Sofa und lächelt sich an  © Jacob Lund – stock.adobe.com
Eine rechtzeitig geregelte Erbfolge sorgt für Zufriedenheit. 

Innerhalb der Familie bietet kaum ein anderer Bereich des täglichen Lebens so viel Anlass zu Streitigkeiten, wie das „Erben und Vererben“. Ursache dafür sind in der Regel nicht eindeutig verfasste oder nicht vorhandene Testamente. Laut einer Statistik, erstellen mehr als die Hälfte aller Deutschen kein Testament. Dadurch ist nicht klar geregelt, wer was oder wer überhaupt etwas erbt.

Gesetzliche Erbfolge durch fehlendes Testament

Im Erbfall tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt die Dinge meistens weder zur Zufriedenheit des Erblassers noch der Erben. Die Verbraucherzentrale NRW und der Verband Wohneigentum NRW weisen auf diese Probleme hin.

Ein reichhaltiges Sortiment an Büchern und Informationsmaterialien hält die Verbraucherzentrale bereit. Der Verband Wohneigentum informiert zu diesem Themenbereich regelmäßig in Seminaren und Vorträgen sowie über die Rechtsberatung.

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie Rechtsberatung in Erbangelegenheiten. Hinterlassen Sie Ihre Telefon- und Mitgliedsnummer in der Geschäftsstelle und der Anwalt ruft Sie zurück.

Informations-Material der Verbraucherzentrale

  • Richtig vererben und verschenken
    Dieses Buch hilft Erblassern bei der Entscheidung, den Nachlass zu regeln und erklärt verständlich die verschiedenen Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung.
  • Erbengemeinschaft
    Meine Rechte als Miterbe. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis informiert dieses Buch, auf welche Rechte Erben pochen und wie sie diese durchsetzen können.

Information durch die Rechtsberatung des Verband Wohneigentum

Mitglieder unseres Verbandes können sich zu diesem Themenbereich durch die Rechtsberatung in der Geschäftsstelle sowie in unseren Vertragskanzleien beraten lassen. Dabei ist die mündliche Erstberatung kostenfrei. Seminare und Vorträge rund ums „Erben und Vererben“ werden im Veranstaltungskalender rechtzeitig bekannt gegeben.