Fotowettbewerb „Rettet den Vorgarten“ 2022 Gartengutscheine im Gesamtwert von 5.000 Euro zu gewinnen

Sind Sie stolz auf Ihren Vorgarten? Dann zeigen Sie es! Senden Sie uns bis zum 31. August 2022 drei aussagekräftige Fotos zu, die Ihren Vorgarten von seiner besten Seite zeigen. Mit etwas Glück gewinnen Sie bei unserem Fotowettbewerb „Rettet den Vorgarten“ einen von fünf Gartengutscheinen im Wert von 1.000 Euro.

Blühender Vorgarten von Ute Dahm  © Ute Dahm
Eine gelungene Kombination aus einer artenreichen Pflanzenauswahl sowie einer Fassadenbegrünung mit Wildem Wein. 

Vorgärten sind die lebendige Visitenkarte eines Hauses. Sie heißen Besucher bereits am Eingang mit viel Grün, verschiedensten Düften und dem Summen von Insekten willkommen. Bei unseren Fotowettbewerben in den Jahren 2018 und 2020 haben Sie uns gezeigt, wie vielfältig der Platz vor der Haustür sein kann. Deshalb loben wir auch im Jahr 2022 wieder unseren „Rettet den Vorgarten“-Fotowettbewerb aus und suchen die schönsten Vorgärten NRWs!

Diversität vor und am Haus fördern

Mit dem Wettbewerb möchten der Verband Wohneigentum NRW e. V., der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. sowie der Landesverband der Gartenbauvereine Nordrhein-Westfalen e. V. gemeinsam ein Zeichen gegen die fortschreitende Verbreitung von Steinwüsten vor der Haustür setzen und für mehr Mut zum Grün plädieren. Steinflächen sehen nicht nur trist und leblos aus, sie fördern auch das Schwinden von Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten im Wohnumfeld.

Ob ausladender Vorgartentraum oder gemütliche grüne Nische vor dem Haus – bei jeder Grundstücksgröße kann mit der richtigen Bepflanzung und Gestaltung etwas gegen den Klimawandel und das Artensterben getan werden. Dies schließt auch die Begrünung von Dächern und Fassaden (wie beispielsweise Gartenhäuser im Vorgarten, Mülltonnenüberdachungen und Garagen) ein. Zeigen Sie uns, was Ihr Vorgarten zu bieten hat!

So nehmen Sie teil:

Senden Sie im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2022 drei aussagekräftige Fotos (als Dateianhang, max. 8 MB) an vorgarten@remove-this.wohneigentum.nrw, die Ihren Vorgarten von seiner besten Seite zeigen. Für die bessere Zuordnung kennzeichnen Sie Ihre Dateien bitte wie folgt: „Name_Vorname_Wohnort“

Bewertungskriterien

Kriterien für die Bewertungsgrundlage zur Ermittlung der besten Vorgärten sind insbesondere:

1.    Allgemeiner und funktionaler Gesamteindruck
2.    Vielseitigkeit und Artenreichtum
3.    Standortgerechte Pflanzenverwendung

Gewinnen Sie mit etwas Glück einen von fünf Gartengutscheinen im Wert von je 1.000 Euro und unterstützen Sie gleichzeitig mit Ihrem Fotobeitrag die Initiative „Rettet den Vorgarten“ für mehr Vielfalt vor der eigenen Haustür!

Teilnahmeberechtigung und Preisverleihung

Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury aus Repräsentanten der drei Verbände. Die Gewinner werden anschließend per E-Mail benachrichtigt. Für die Preisübergabe ist ein Besuch der Repräsentanten im Gewinnergarten vorgesehen.

Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs sind der Verband Wohneigentum NRW e. V. in Kooperation mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. sowie dem Landesverband der Gartenbauvereine Nordrhein-Westfalen e. V.

Teilnahmebedingungen

1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb

  • Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der/die jeweilige Urheber/in den Verbänden, dass es sich um den eigenen Vorgarten im Land Nordrhein-Westfalen handelt.

2. Zugelassene Bilder

  • Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsendenden liegt. Pro Vorgarten müssen drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.

3. Format

  • Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1). Die Bilder müssen als Anhang mitgesendet werden. Bilder nicht in die E-Mail hineinkopieren.

    Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z. B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der/die Urheber/in. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per E-Mail zu informieren.

4. Nutzungsrechte

  • Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Verbänden einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten der Verbände ein. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Verbände die eingesendeten Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die eingesendeten Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.

    Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass

    • Sie alleinige/r Urheber/innen des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
    • Sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
    • Sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
    • das Foto frei von Rechten Dritter ist

    Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie zur Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.

5. Rechte am Motiv der Fotografien

  • Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Verbände von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.

6. Bewertung der Fotografien

  • Eine Jury wird aus allen Einsendungen fünf Gärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
     

7. Datenschutz

  • Die Verbände gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind, verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.

8. Verwendung des Gewinns

  • Der Gewinn in Höhe von 1.000 Euro wird als Gartengutschein verstanden. Dieser beinhaltet die Buchung einer landschaftsgärtnerischen Dienstleistung bei einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus, der Mitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. ist. Nach der Rechnungsstellung des Betriebs senden Sie die Rechnung in Kopie an uns. Wir prüfen diese dann und überweisen Ihnen die 1.000 Euro für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zurück. Der Gutschein ist innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Liste der Fachbetriebe finden Sie auf der Website des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW. Eine Barauszahlung des Gewinns ohne Buchung einer landschaftsgärtnerischen Leistung ist nicht möglich.

Beispiele für ausgezeichnete Gärten aus dem Jahr 2020