Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land zwei Prozent des Kaufpreises erstattet. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.
„Das sind gute Nachrichten. Seit der Ankündigung, dass die Landesregierung in diesem Jahr eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg bringt, haben uns viele Anfragen zu den Förderbedingungen erreicht. Jetzt wissen künftige Eigenheim-Besitzer, womit sie rechnen können“, freut sich Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Das sei gerade bei den enorm gestiegenen Kaufpreisen für Wohnimmobilien wichtig. „Die Grunderwerbsteuer ist eine große Hürde für alle, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Nimmt man den Durchschnittskaufpreis für Wohneigentum aus dem Jahr 2021 von 430.000 Euro, dann schlägt die Steuer schon mit rund 30.000 Euro zu Buche – gerade für junge Familien eine enorme Belastung“, erklärt der Vize-Vorsitzende des Verband Wohneigentum NRW.