Mögliche Schimmelgefahr ist kein Mietmangel

Mieter dürfen die Miete nicht aufgrund des Verdachts einer möglichen Schimmelbildung mindern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Die häufigste Ursache für Schimmelbildung ist falsches Lüften.

Stark verschimmelter Teppich in einer Wohnung  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Nährboden für Schimmel sind fast alle organischen Materialien. Hierzu zählen auch Holz, Tapeten, Stoffe und sogar Ziegel. 

Ob Neubau oder Altbau: In einem gut gedämmten Gebäude mit modernen Türen und Fenstern lassen sich Heizenergie und damit auch Kosten einsparen. Allerdings steigt die Gefahr der Schimmelbildung, wenn das Gebäude zu dicht verschlossen ist und keine Luft mehr zirkulieren kann. Da der Verband Wohneigentum NRW e.V. immer wieder zum Thema Schimmelbildung befragt wird, weisen wir auf das Urteil des BGH hin (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Eine Mietminderung seitens der Mieter aufgrund einer möglichen Schimmelbildung ist danach nicht erlaubt.

Altbauten anfälliger für Schimmelbildung

Ältere Gebäude entsprechen nicht den heute üblichen Baustandards in Sachen Wärmedämmung. Darüber hinaus sind nachträglich wärmegedämmte Altbauten oft anfälliger für Schimmelpilze. Eigentümer sind auf der sicheren Seite, wenn die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen eingehalten wurden. Bewohner haben in diesem Fall kein Recht, die Miete zu mindern, weil sich möglicherweise irgendwann einmal Schimmel bilden könnte.
Es gibt auch keine generelle Regelung, wer für die Beseitigung von Schimmel haftet. Es kommt stets auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Gründe für den Schimmelbefall

Der Begriff Schimmelpilz ist ein Sammelbegriff für Pilze, die Fäden ausbilden und in ihrer ersten Wachstumsphase unsichtbar bleiben. Das Risiko von Schimmelbildung darf nicht vernachlässigt werden, denn Sporen können Allergien und chronische Erkrankungen auslösen. Nährboden für Schimmel sind nicht nur verdorbene Nahrungsmittel, sondern fast alle organischen Materialien. Hierzu zählen auch Holz, Tapeten, Stoffe und sogar Ziegel. Schimmelpilze fühlen sich an feuchten und warmen Stellen wohl. Viele Arten wachsen bereits ab einer Luftfeuchtigkeit von 65 Prozent. Eine Ursache für die erhöhte Luftfeuchtigkeit in Innenräumen können bauliche Mängel sein. Zur Schimmelbildung führen aber auch eine unzureichende Wärmedämmung, unsachgemäßes Lüften und Heizen oder eine Kombination all dieser Faktoren.

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Fragen und Antworten zum Thema Schimmel:

  • Gibt es in warmen Zimmern keinen Schimmel?
    Doch: Entscheidend ist die Luftfeuchtigkeit und nicht die Raumtemperatur. Wenn die Luftfeuchtigkeit über 60 bis 65 Prozent steigt, erhöht sich auch die Gefahr der Schimmelbildung. Diese Grenze ist schnell erreicht, denn pro Tag werden in einem Vier-Personen-Haushalt rund 12 Liter Feuchtigkeit allein durch Duschen oder Kochen an die Luft abgegeben. Etwa ein Drittel dieser Feuchtigkeit sind Schweiß und Atemluft der Bewohner.
  • Fördert eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung die Schimmelbildung?
    Nein, nur wenn nicht fachgerecht gearbeitet wurde. Eine nachträglich gedämmte und verputzte Wand ist stets luft- und wasserdicht. Sie atmet also nie. Wenn eine Außenwand gedämmt wurde und die Arbeiten fachgerecht durchgeführt sind, besteht kein erhöhtes Risiko. Schimmelt es dennoch, liegt dies meist an einem bereits bestehenden Baumangel oder einem fehlerhaften Lüftungsverhalten.
  • Sind Neubauten ebenfalls schimmelgefährdet?
    Ja, ausschlaggebend für die Schimmelbildung ist nicht das Alter des Gebäudes, sondern der Zustand der Bausubstanz. Bei baulichen Mängeln droht folglich Schimmelgefahr. Bei einem Neubau muss nicht zwingend ein Baumangel vorliegen, es reicht schon aus, wenn das Gebäude zu früh bezogen wird. Allein durch Beton, Mörtel, Estrich und Putz werden beim Bau eines Einfamilienhauses bis zu 20.000 Liter Wasser eingebracht. Kann diese Neubaufeuchte nicht abtrocknen und kommt durch die Bewohner noch zusätzliche Feuchtigkeit hinzu, lässt Schimmel meist nicht lange auf sich warten.
  • Reichen ein paar Minuten Stoßlüften am Tag aus?
    Wie oft und wie lange gelüftet werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Außentemperatur, Größe der Wohnung und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. In kalten Wintermonaten sollte mindestens viermal täglich für 5 Minuten gelüftet werden, im Hochsommer 30 Minuten Stoßlüften. Regen sollte keinesfalls vom Lüften abhalten, denn Regenluft ist meist trockener als die verbrauchte Raumluft.