Rechtstipp: Berliner Testament ändern Kann man ein einmal gefasstes Berliner Testament ändern?

Grundsätzlich kann das Berliner Testament ebenso wie ein Einzeltestament jederzeit geändert oder neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dies gilt in diesem Fall jedoch nur zu Lebzeiten beider Erblasser.

Beispielbild für ein handgeschriebenes Berliner Testament  © Verband Wohneigentum NRW e.V
Auch ein Berliner Testament kann jederzeit geändert oder neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. 

Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist die Option zur Änderung eingeschränkt, da das Berliner Testament nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr geändert werden kann. Doch solange beide Ehegatten leben, können sie ihre Verfügung natürlich ändern.

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Meinung des Rechtsexperten:

Es ist ratsam, am Ende des handgeschriebenen Testamentes den Zusatz zu formulieren, dass der überlebende Ehegatte auch nach dem Tod des erstversterbenden noch frei über das Vermögen verfügen und dieses für die Nacherben neu verteilen kann.
Noch mehr Informationen zum Thema Berliner Testament finden Sie in unseren früheren Artikeln zum Thema Testament.