Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist die Option zur Änderung eingeschränkt, da das Berliner Testament nach dem Tod eines Erblassers nicht mehr geändert werden kann. Doch solange beide Ehegatten leben, können sie ihre Verfügung natürlich ändern.
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Meinung des Rechtsexperten:
Es ist ratsam, am Ende des handgeschriebenen Testamentes den Zusatz zu formulieren, dass der überlebende Ehegatte auch nach dem Tod des erstversterbenden noch frei über das Vermögen verfügen und dieses für die Nacherben neu verteilen kann.
Noch mehr Informationen zum Thema Berliner Testament finden Sie in unseren früheren Artikeln zum Thema Testament.