Rechtstipp: Hundegebell Dürfen Hunde eigentlich bellen?

Hundebesitzer müssen ihre bellenden Vierbeiner während der üblichen Ruhezeiten und zur Nachtzeit im Haus halten. In der Rechtsprechung wurden verschiedene Kriterien dafür formuliert, wann eine Beeinträchtigung durch Hundegebell vorliegt.

5 Hunde verschiedener Rassen nebeneinander vor weißem Hintergrund  © cynoclub – stock.adobe.com
Gelegentliches Hundegebell gilt als gemeinverträglich und muss hingenommen werden. 

Gelegentliches Hundegebell gilt als gemeinverträglich und muss hingenommen werden. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt allerdings vor, wenn je nach Art, Dauer und Tageszeit des Hundegebells sich mindestens zwei Nachbarn erheblich belästigt fühlen.
Allerdings kommt es hier laut Gesetz auf das Empfinden eines „Durchschnittsmenschen“ an.

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Meinung des Rechtsexperten:

Fest steht nur, dass Hundebesitzer dafür Sorge tragen müssen, dass ihre bellenden Vierbeiner während der üblichen Ruhezeiten (13 bis 15 Uhr und zur Nachtzeit, 22 bis 7 Uhr) im Haus gehalten werden.
Ist der Hund im Außenzwinger untergebracht, kann sich der durch ständiges Hundegebell gestörte Nachbar an die zuständige Baubehörde wenden. Diese prüft, ob die Zwingerhaltung wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung bauordnungsrechtlich zulässig ist und untersagt im Zweifelsfall das Halten eines oder mehrerer Hunde im Zwinger.