Rechtstipp: Lärmbelästigung durch musizierende Nachbarn Wie lange und wie oft darf ein Instrument geübt oder gespielt werden?

Der Sohn vom Nachbarn lernt Trompete, die Tochter entlockt der Geige erste (schräge) Töne. Der Nachbar unten ist Schlagzeuger und übt mangels Probenraum zuhause. Wie lange und wie oft darf ein Instrument geübt oder gespielt werden?

Kleiner Junge spielt Trompete und schaut dabei in der Kamera  © Chalabala – stock.adobe.com
Der Nachbarsjunge übt wieder mal Trompete. Auch wenn es sich nicht immer schön anhören mag: Als übliche Form der Freizeitgestaltung ist dies zu gesetzlich festgelegten Zeiten erlaubt.  

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2018 (Az: V ZR 143/17) ist das Üben und Spielen eines Instrumentes eine übliche Form der Freizeitgestaltung. Daher wird es als sozial adäquat bezeichnet.

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In einem üblichen Rahmen von zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen stellt es außerhalb der üblichen Ruhezeiten eine nur unwesentliche Beeinträchtigung dar. Dadurch muss das Spielen eines Instrumentes geduldet werden.