Gebäudenergiegesetz ab 2024: Welche Heizung wird verboten, welche darf ich noch einbauen?

Gasheizungsverbot, Wärmepumpenpflicht, neue Dämmung, Wasserstoff-Heizungen, Biogas. Womit müssen Wohneigentümer angesichts der geplanten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) – dem sogenannten Heizungsgesetz der Bundesregierung – in den kommenden Jahren rechnen?

Zwei Handwerker installieren Solarpanele auf einem Hausdach  © Ingo Bartussek – stock.adobe.com
Thermische Solaranlagen unterstützen Warmwasserbereitung und die Heizung - und das CO2-neutral. 
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Aktueller Stand: Sind die Änderungen im Heizungsgesetz schon beschlossen?

Ist das Heizungsgesetz gestoppt?

Wann wird das Gebäudeenergiegesetz beschlossen?

Wird es noch Änderungen am GEG geben?

GEG: Ab wann sollen die strengen Vorgaben für neue Heizungen gelten?

Ab wann gilt das Heizungsgesetz im Neubau?

Ab wann gilt das Heizungsgesetz im Bestand?

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Wie weit ist die Wärmeplanung in NRW?

Welche Heizungsarten sind im GEG noch erlaubt?

Wärmepumpe

Biomasse: Holz- und Pelletheizung

Anschluss an ein Wärmenetz: Fernwärme

Hybridheizungen mit Wärmepumpe

Gashybridheizungen mit Solarthermie

Stromdirektheizungen: Nachtspeicher und Infrarotheizungen

Wasserstoffheizungen, Biogasheizungen, H2-ready-Heizungen

Sind Gasheizungen noch erlaubt?

Welche Heizung ist für den Altbau geeignet?

Übergangsfristen im GEG: Wie viel Zeit habe ich für den Heizungstausch?

Bis wann darf ich eine Öl- und Gasheizung noch betreiben?

Betrieb von Öl- und Gasheizungen noch bis 2045

Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren

Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen

Gelten bei Gasheizungen Mindestanteile für Biogas oder grünen Wasserstoff?

GEG: Welche Förderungen soll es ab 2024 für den Heizungstausch geben?

Die Verunsicherung ist groß: Öl- und Gasheizungsverbot? Sanierungspflicht? Dürfen Wohneigentümerinnen und -eigentümer 2024 ihre Gasheizungen nicht mehr weiterbetreiben? Und wird man in Zukunft sogar aus dem eigenen Haus geworfen, wenn es nicht ausreichend gedämmt ist? Was bedeuten die Pläne der Bundesregierung sowie der EU zur Energiewende in den eigenen vier Wänden für Verbraucherinnen und Verbraucher? Wir erklären, was Hauseigentümer jetzt wissen müssen.

Die Panik bei Wohneigentümerinnen und -eigentümern ist groß: Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass ab 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen neu verbaut werden dürfen. Die EU will sogar eine Pflicht zur Sanierung von Häusern einführen. Die Sorge dabei: Der Heizungstausch und die energetische Sanierung sind teuer – Bürgerinnen und Bürger fürchten daher, dass sie die Klima-Pläne weder praktisch umsetzen noch bezahlen können.

Vorweg muss aber eins betont werden: Die bisher bekannten Pläne der Bundesregierung zur Heizungsmodernisierung und der EU zur Sanierungspflicht sind bislang noch Entwürfe – was tatsächlich an Verpflichtungen auf Eigentümerinnen und Eigentümer zukommt, ist unklar. In den  Mitte April von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf wurden schon einige Änderungen aufgenommen. Auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann sich an den Plänen noch einiges ändern. Denn auch die Bundestagsfraktionen sowie die Bundesländer haben jetzt noch die Möglichkeit, Änderungen einzubringen.

Wir geben Ihnen an dieser Stelle dennoch einen detaillierten Überblick, welche Regeln bislang vorgesehen sind und auch welche Förderungen die Bundesregierung für nächstes Jahr in Aussicht gestellt hat.

Außerdem gilt: Die Heizungsmodernisierung und die energetische Sanierung sind komplexe Themen, die nur mit viel Beratung Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Auch wenn die Ankündigungen zum Heizen mit erneuerbaren Energien für große Verunsicherung sorgen – von Panikkäufen und Schnellschüssen sollte absehen!

Pläne für Heizungstausch und Sanierung machen

Eines ist aber klar: Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Der Weg dorthin wird für Wohneigentümerinnen und -eigentümer lang und steinig. Deshalb müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden in den nächsten Jahren mit den Themen Sanierung und Heizungstausch auseinandersetzen. Denn Gebäude sind für über ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. Sie sind der größte einzelne Energieverbraucher. Das liegt zum einen an den verwendeten Heizungstechnologien – gut 80 Prozent der deutschen Wohnungen werden mit Öl der Gas beheizt. Zum anderen liegt das an der großen Zahl an schlecht gedämmten Altbauten in Deutschland. Gerade im Gebäudebestand wird also viel Energie – sinnbildlich – aus dem Fenster geworfen.

Deshalb ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht für Besitzer von Altbauten sinnvoll, sich einen Plan für die energetische Sanierung zu machen. Wer diese Mammutaufgabe Schritt-für-Schritt und mit einem guten Plan angeht, kann in der Zukunft profitieren.

Die gute Nachricht ist also: Wer tätig wird und sein Haus saniert, spart nicht nur Energie, sondern wird auch mit üppigen finanziellen Unterstützungen belohnt. Also alles in Butter? Leider nein. Denn viele ökologisch sinnvolle Maßnahmen bleiben trotz Förderung eine enorme finanzielle Hürde. Oder sie können nur durchgeführt werden, wenn das Haus saniert wird. Es gibt zwar für fast jedes Haus die passende Lösung. Oft genug wird diese Lösung aber teuer und umständlich. Worauf müssen sich Hauseigentümer in den nächsten Jahren dann einstellen?

Öl- und Gasheizungsverbot: Was bedeuten die Pläne der Bundesregierung für Eigentümer?

Hinter dem Stichwort „Öl- und Gasheizungsverbot“ steckt ein Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Im Wesentlichen geht es hier aber nicht um ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Im Vordergrund steht vielmehr die Vorgabe, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Pläne sind auch nicht neu. Weil Heizungen in der Regel für mehrere Jahrzehnte betrieben werden, wird der Umstieg der Heizungstechnologien auf klimaneutrale Technologien nämlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Entsprechend groß war der Handlungsdruck.

Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung müssen Sie 2024 in den meisten Fällen nicht auswechseln.

Praktische Umsetzung ermöglichen, bevor man Vorgaben erlässt

Wie lange darf ich meine Gasheizung noch betreiben?

Die maximal zulässige Betriebsdauer von Heizungen ist schon heute gesetzlich geregelt: In der Regel dürfen alte Heizkessel maximal 30 Jahre lang betrieben werden. Ausnahmen gibt es für Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie für Heizungen, die in selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern betrieben werden. In beiden Fällen konnten die Heizungen auch länger als 30 Jahre lang betrieben werden. Es war zwar in der Diskussion, diese Ausnahmen zurückzunehmen. Von diesen Plänen ist das Bundeswirtschaftsministerium aber zurückgetreten.

Auch wenn Ihre Gas- oder Ölheizung repariert werden muss, können Sie die Anlage danach noch weiterbetreiben. Die Vorgabe, dass Ihre Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, greift nur bei einem kompletten Austausch – z.B. wenn Ihre Heizung nicht mehr repariert werden kann. Aber auch bei einer solchen Heizungshavarie gelten Übergangsfristen von mindestens drei Jahren, in denen Sie z.B. eine gebrauchte Gasheizung oder eine Mietheizung nutzen dürfen. Für Gasetagenheizungen gelten zudem längere Übergangsfristen – insgesamt bis zu 13 Jahre.

Update: Kein Betriebszeitbegrenzung für Brennwert- und Niedertemperaturkessel

Anders als ursprünglich geplant sollen die bisher bereits seit einigen Jahren geltenden Betriebszeitbegrenzungen für Gas- und Ölheizungen nicht verschärft werden. Grundsätzlich gilt, dass alte Öl- und Gasheizungen maximal 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Allerdings gilt diese Regel z.B. nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Bislang hat es außerdem Ausnahmen für selbstnutzende Wohneigentümer gegeben, die bereits vor 2002 in ihrem Haus gewohnt haben. Ob diese letzte Ausnahmeregel auch weiterbesteht, ist unklar. Aber: Wer keine vollkommen veraltete Gas- oder Ölheizung nutzt, kann diese u.U. sogar länger als 30 Jahre lang betreiben. Ein Enddatum haben aber alle Heizungen auf der Basis von fossilen Energien: Spätestens Ende 2044 dürfen diese nicht mehr weiterbetrieben werden – sonst ließe sich das Ziel der Klimaneutralität in 2045 auch nicht umsetzen.

Update: Ausnahme ab 80 Jahren und in Härtefällen

Die Bundesregierung hat in ihren Gesetzentwurf eine Ausnahme der Vorgaben für neue Heizungen aufgenommen. Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer einer Immobilie älter als 80 Jahre ist und selbst im betreffenden Haus mit maximal sechs Wohneinheiten wohnt, ist er von den Vorgaben für neue Heizungen befreit. Er kann also beispielsweise eine konventionelle Gasheizung einbauen lassen. Aber auch, wer unter 80 Jahre alt ist, kann mit einem Härtefallantrag – wie bislang auch – von den Vorgaben befreit werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn eine Heizung mit erneuerbaren Energien aus technischen Gründen nicht eingesetzt werden kann oder der Investitionsaufwand eine besondere soziale Härte darstellen würde.

Welche Heizungen darf ich ab 2024 neu verbauen?

Der Gesetzentwurf gibt eine Reihe von verschiedenen Technologien vor, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen und daher die Vorgaben der Bundesregierung erfüllen. Dazu zählen nicht nur Wärmepumpen, ein Fernwärmeanschluss oder Holzheizungen. Auch Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit Biogas nutzen oder mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden können, sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Update: Biogas und Wasserstoff

Zu den Heizungen, die nach den Plänen der Bundesregierung ab 2024 neu verbaut werden dürfen, kommt mit den H2-Ready-Geräten eine weitere Option hinzu. Diese konventionellen Gasheizungen, die später auf einen Betrieb mit „grünem“ Wasserstoff umgestellt werden können, sollen ebenfalls ab 2024 eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist aber, dass der Gasversorger rechtsverbindlich sicherstellt, die Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff zu versorgen. Hierbei ist wichtig zu wissen: Die Versorgung mit grünem Wasserstoff ist momentan höchst unsicher. Viele Experten gehen davon aus, dass für Heizungen nicht genug Wasserstoff verfügbar und/oder sehr teuer sein wird.
Übrigens: Konventionelle Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit grünem Gas betrieben werden, dürfen ebenfalls ab 2024 noch verbaut werden. Auch hier gilt: Wenn Gas leitungsgebunden über den Gasversorger bezogen wird, muss der Anteil des Biogases nachvollziehbar und belegbar sein. Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beachten, dass Biogas bereits heute verhältnismäßig teuer ist und auch in Zukunft nur begrenzt zur Verfügung stehen wird.

Wärmepumpe

  • Der Favorit der Bundesregierung für die Heizung von morgen ist die elektrische Wärmepumpe. Sie nutzt zu einem großen Teil die kostenlose Umweltwärme (z.B. aus der Luft, dem Erdreich oder Abwässern). Im Prinzip funktioniert sie wie ein Kühlschrank – nur andersherum. Ihr Vorteil dabei: Aus einer Kilowattstunde Strom produziert sie im Idealfall drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Daher geht eine gut geplante Wärmepumpe sparsam mit der von außen einzusetzenden Energie um – und wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen kommt, ist die Technologie klimaneutral und emissionsfrei. Das Problem ist aber: Am besten arbeitet eine Wärmepumpe mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Dann ist sie am effizientesten und wirtschaftlich. Ihre Vorteile kann die Wärmepumpe deshalb vor allem in Gebäuden mit halbwegs guter Dämmung und Flächenheizkörpern oder einer Fußbodenheizung ausspielen. Es gibt aber auch Wärmepumpen, die höhere Vorlauftemperaturen mit vergleichsweise guten Effizienzwerten erreichen können. Diese können eine Lösung für unsanierte Altbauten sein. Das zeigen zumindest einige Praxisbeispiele und Studien. Damit sie aber wirklich wirtschaftlich eingesetzt werden können, müssen sie genau und gut geplant sein. Und Sie müssen einen Berater und Installateur finden, der eine solche Wärmepumpe im Angebot hat und einbauen will. Ein grundsätzliches Problem haben Wärmepumpen zur Zeit ebenfalls noch: Die Geräte sind verhältnismäßig teuer und die aktuelle MArktsituation treibt die Preise weiter in die höhe. Ein weiteres Problem: Installateure fehlen und die Geräte sind nur schlecht verfügbar.

Fernwärme

  • Auch der Anschluss an ein Wärmenetz soll nach 2024 möglich sein und gilt als klimaneutral – zumindest solange der Netzbetreiber einen Plan für eine Transformation der eingesetzten Technologien aufstellt. Denn in Wärmenetzen können erneuerbare Quellen und Abwärme (z.B. aus Industriebetrieben) genutzt und verteilt werden. Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist aber meist nur in Ballungsräumen verfügbar. Wichtig ist auch, dass jetzt schnell und verbindlich geplant wird, in welchen Gebieten in Zukunft ein Anschluss an ein Wärmenetz verfügbar sein soll. Das sollen die Städte mit der sogenannten kommunalen Wärmeplanung in den kommenden Jahren erledigen – bis es so weit ist, werden aber sicher noch viele Jahre vergehen.

Stromdirektheizungen

  • Auch eine Stromdirektheizung ist nach den Ansichten des Bundeswirtschaftsministeriums klimafreundlich – zumindest in sehr gut gedämmten Gebäuden und bei einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien beim Strommix. Aber Achtung: Für ältere und nicht hochgradig gedämmte Gebäude ist der Betrieb einer Stromdirektheizung – z.B. einer Infrarot- oder Nachtspeicherheizung – nicht wirtschaftlich. Denn die hohen Stromverbräuche können in der Praxis schnell zur Kostenfalle werden – gerade bei den hohen Energiepreisen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Stromdirektheizung einzusetzen, sollte sich also gut über die Nachteile informieren und sehr gut beraten lassen.

In Bestandsgebäude sollen nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums ab 2024 noch weitere Heizungen verbaut werden dürfen.

Biomasseheizungen

  • Eine Holz- oder Pelletheizung gilt als klimaneutral, weil bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Pflanze beim Wachstum aus der Atmosphäre entnommen hat. Ihr Vorteil ist, dass sie mit hohen Temperaturen arbeiten kann und deshalb auch in konventionellen Heizsystemen und selbst unsanierten Gebäuden eingesetzt werden kann. Weil die Verbrennung von Pellets, Hackschnitzeln, Brennholz oder auch anderer (flüssige) Biomasse nur dann nachhaltig ist, wenn die ohnehin anfallenden Abfälle anderer Produktionsprozesse (z.B. das Sägemehl für Holzpellets) genutzt werden, werden diese Brennstoffe nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dass kann sich hier insbesondere auf den Preis auswirken.

Gasheizungen mit Biogas oder grünen Wasserstoff

  • Diese Option klingt für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden am bequemsten: Man bleibt bei einer Gasheizung, nur der vom Energieversorger zur Verfügung gestellte Brennstoff ist in Zukunft eben klimaneutral. Ganz so einfach ist es allerdings nicht: Denn momentan ist grüner Wasserstoff und auch Biogas nur sehr begrenzt verfügbar und noch sehr teuer. Dass Biomethan oder grüner Wasserstoff in Zukunft den Haushalten flächendeckend zu bezahlbaren Preisen für die Wärmeversorgung zur Verfügung gestellt wird, wird von Experten hinterfragt.

Hybrid-Wärmepumpen

  • Wenn eine Wärmepumpe aufgrund fehlender Dämmung oder anderer Umstände nicht zur vollständigen Wärmeversorgung ausreicht, sind auch Kombinationen mit anderen Heizungstechnologien (z.B. Gas- oder Ölheizungen) möglich. Der Vorteil: Teure Dämm-Maßnahmen können in die Zukunft verschoben werden. Der Nachteil: Zwei Heizsysteme kosten auch beinahe doppelt so viel und für Hybrid-Wärmepumpen gibt es keine Förderungen mehr.

Wo bekomme ich weitere Informationen zur Heizungsmodernisierung?

Bei unserem Kooperationspartner, der Verbraucherzentrale NRW, erhalten Sie viele weitergehende Informationen zur Heizungsmodernisierung und den einzelnen Technologien. Auch eine persönliche Beratung – online oder vor Ort – ist möglich. Außerdem bietet der Verband Wohneigentum NRW im Rahmen der Webinar-Reihe „Energiekrise im Eigenheim: Wie gelingt die Wärmewende im Wohneigentum?“ weitere Informationen.

Details zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetztes finden Sie auf der Seite des BMWK. Hier werden auch eine Vielzahl von weiteren Fragen beantwortet.

Gute Nachricht: Es gibt Förderungen für Dämmung und Heizungstausch

Egal, wie man es dreht und wendet: In den nächsten Jahren müssen viele Eigentümer für den Klimaschutz ihr Haus oder ihre Wohnung kostspielig umbauen. Zum Glück gibt es dafür auch viele Förderprogramme – z. B. von der KfW, der BAFA oder im Rahmen des Landesprogramms progres.nrw.

Die Programme sind so vielfältig, dass man schnell den Überblick verliert. Welche Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsvorhaben bestehen, können Sie schnell mit dem Förder-Navi vom Land NRW herausfinden!

Update: Welche Fördermittel gibt es für den Heizungstausch?

Die Bundesregierung hat auch ein neues Förderprogramm für den Heizungstausch ab 2024 angekündigt. Bürgerinnen und Bürger bekommen demnach im selbstgenutzten Wohneigentum grundsätzlich 30 Prozent der Investitionskosten für den Heizungstausch gefördert. Förderfähig sind dabei alle Erfüllungsoption – damit wären z.B. auch Hybrid-Systeme wie die Kombination von Gasheizung und Wärmepumpe wiederförderfähig. Auch für Pellets-, Biomasse- oder Biogasheizungen würde die Förderung steigen. Bei H2-ready-Gasheizungen ist allerdings lediglich der finanzielle Mehraufwand im Vergleich zur konventionellen Gasheizung förderfähig – nicht die gesamte Investition.
Die Förderung soll auf bis zu 50 Prozent erhöht werden können, wenn die Heizung zum Beispiel getauscht wird, obwohl man unter eine Ausnahmeregel fallen würde oder die Heizung früher als gefordert austauscht. Zusätzlich wurde angekündigt, dass die Förderung nicht nur als Zuschuss, sondern auch als Kredit gewährt werden soll.

Alle bisher bekannten Details zum neuen Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der Verband Wohneigentum begrüßt eine Ausweitung der Förderung grundsätzlich. Aus unserer Sicht ist die Förderung aber noch immer nicht ausreichend und die Ankündigungen der Bundesregierung daher enttäuschend.

Was steckt genau hinter der EU-Sanierungspflicht?

Nicht nur die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Heizungsmodernisierung ab 2024 haben bei Wohneigentümerinnen und -eigentümern für Aufruhr gesorgt. Auch die Pläne der EU, dass Wohngebäude bis spätestens 2033 bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen müssen, sorgen für Verunsicherung. Denn: Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist aufwändig und steht oft erst beim Besitzerwechsel oder einer grundlegenden Sanierung an. Wenn bis 2033 ältere Häuser mit einer Fassadendämmung, einer Dachdämmung nach neuesten Standards oder neuen Fenstern ausgestattet werden müssen, kommen auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer schnell bis zu 100.000 Euro und mehr zu.

EU-Sanierungspflicht: Kommt der nächste Hammer aus Brüssel?

Bisher mussten Besitzer von Eigenheimen ihre Gebäude in Sachen Dämmung und Energieeffizienz nur dann verbessern, wenn sie sich freiwillig für eine Sanierung entschieden haben. Wer beispielsweise sein Dach neu eindecken lässt, muss es in diesem Zuge auch nach heutigen Mindeststandards dämmen. Die Erneuerung oder Modernisierung war bisher also keine Pflicht.

Das Problem dabei: Die meisten alten Häuser verschwenden viel Energie, die energetischen Sanierungen bleiben bislang meist aus. Denn bei niedrigen Energiepreisen waren die wirtschaftlichen Anreize zur energetischen Sanierung eher schwach. Spätestens seit Beginn der Energiepreiskrise wissen Verbraucherinnen und Verbraucher aber, dass es auch Vorteile hat, wenn man wenig Energie verbraucht.

Bald könnte unter anderem deshalb eine grundlegende Sanierungspflicht kommen: Die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2021 angekündigt, dass die 30 Prozent der ineffizientesten Gebäude saniert werden sollen. Ein- und Zweifamilienhäuser müssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse G, bis 2033 die Energieeffizienzklasse E erreichen. Das EU-Parlament hat sich im März 2023 sogar noch für eine Verschärfung dieser Pläne ausgesprochen. Wenn die Pläne des EU-Parlaments umgesetzt werden, könnten bis zu 45 Prozent der Gebäude in Deutschland von einer solchen Sanierungspflicht betroffen sein. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich hingegen gegen die Sanierungspflicht ausgesprochen. Was also wirklich an Vorgaben kommt und wie diese dann praktisch in Deutschland umgesetzt werden, ist also noch völlig offen. Ob und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen damit in Zukunft Pflicht werden könnten, kann man noch nicht sagen.

Auch hier gilt deshalb: Von den diskutierten Plänen sollte man sich noch nicht verunsichern lassen. Dass aufgrund der Pläne Eigentümerinnen und Eigentümer womöglich ihre Häuser verlassen müssen, weil sie sich die notwendigen Sanierungsmaßnahmen z.B. nicht leisten können, ist nicht wahrscheinlich. Sich mit den Themen Energie und Sanierung auseinanderzusetzen, ist aber durchaus sinnvoll.

Weitere Informationen zur EU-Sanierungspflicht finden Sie auch auf der Seite unseres Bundesverbands.

Dämmen, klimafreundliche Heizung – was ist sinnvoll?

Grundsätzlich gilt aber: Viele Sanierungsmaßnahmen sind ohnehin sinnvoll – egal, was die EU und die Bundesregierung entscheiden. Die Dämmung von Dach, Fassade und Keller sowie der Tausch alter Fenster sind beispielsweise Maßnahmen, die sich oft rechnen und die Energieeffizienz Ihres Eigenheims deutlich steigern können.

Komplizierter wird es bei der Frage der richtigen Heizung für den Altbau. Als besonders klimafreundlich gelten Wärmepumpen. Das Problem dieser Anlagen: In der Regel arbeiten sie nur effizient, wenn das Haus sehr gut gedämmt ist. Außerdem arbeiten sie mit niedrigen Wassertemperaturen – sie benötigen also oft Flächenheizungen wie Fußboden- oder Wandheizungen. Es entsteht ein Rattenschwanz: Zu den hohen Investitionskosten für die Dämmung des Altbaus kämen dann noch die umfassenden Umbauten für eine Fußbodenheizung und die hohen Anschaffungskosten für die Wärmepumpe. Auch Alternativen wie Pelletheizungen sind mit hohen Investitionen verbunden.

Weil es die passende CO2-neutrale Heizung für Altbauten nicht immer gibt, fordert der Verband Wohneigentum NRW, Lösungen für betroffene Gebäude anzubieten. Der Ausbau „grüner“ Fernwärme und der Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung in besonders betroffenen Bestandsquartieren – z. B. mit Nahwärmenetzen – wären hier Beispiele. 

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