Vorab-Anmeldung zur Grunderwerbsteuer-Entlastung in NRW möglich Verband Wohneigentum begrüßt Bekanntgabe von Details und einfaches Antragsverfahren

Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, kann vom Land eine Förderung in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises beantragen – insgesamt bis maximal 10.000 Euro. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln.

Liegender Ordner mit der Aufschrift GrEst Grunderwerbsteuer und Modell eines Diagramms  © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
Die Grunderwerbsteuer ist in NRW mit 6,5 Prozent deutschlandweit am höchsten. Selbstnutzende Wohneigentümer, die in diesem Jahr eine Immobilie in NRW gekauft haben, können aber eine Förderung in Höhe von 2 Prozent des Kaufpreises beantragen. 

Jetzt wurden auch die genauen Details zum Förderprogramm bekanntgegeben, über das selbstnutzende Wohneigentümer bei der Grunderwerbsteuer entlastet werden sollen. Interessierte Käuferinnen und Käufer können sich ab sofort auf der Seite der NRW.Bank für die Antragstellung vorab registrieren.

Vorsitzender Peter Preuß kennt die Nöte der Käufer/-innen

„Viele frischgebackene Eigenheim-Besitzer haben auf diese Nachricht gewartet. Wir freuen uns, dass die Förderbedingungen endlich bekanntgegeben wurden und die Landesregierung zusammen mit der NRW.Bank ein unkompliziertes Online-Antragsverfahren ermöglicht. Damit liegen die wichtigsten Informationen auf dem Tisch“, freut sich Peter Preuß, 1. Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V. „Käufer, die in diesem Jahr ohnehin von teils absurden Kaufpreisen, Verzögerungen und steigenden Zinsen geplagt sind, bekommen zumindest in dieser Frage Planbarkeit und können sich auf eine spürbare Entlastung freuen“, meint Preuß, der die Nöte von Käuferinnen und Käufern aus vielen Gesprächen bei den Veranstaltungen des Verbands aus erster Hand erfährt.

Förderprogramm ist begrenzt: Anträge daher zügig stellen

Allerdings rät der Verband, Anträge zügig zu stellen, da das Förderprogramm auf 400 Millionen Euro begrenzt ist. „Das ist zwar eine stattliche Summe, reicht womöglich aber nicht für alle nordrhein-westfälischen Eigenheim-Käufe in diesem Jahr“, befürchtet Preuß. Nicht nur aus diesem Grund vertritt der Verband die Auffassung, dass das Förderprogramm nur eine Übergangslösung sein kann. „Dauerhaft fordern wir, dass für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum – zumindest bis zu einem bestimmten Kaufpreis – gar keine Steuer anfällt. Schließlich wollen selbstnutzende Eigentümer mit ihrer Immobilie keinen Gewinn erzielen. Sie wollen vor allem für sich und ihre Familien lebenswerten Wohnraum schaffen“, betont der Vorsitzende des Verbands.

Selbstgenutztes Wohneigentum sollte eine Chance für alle werden

Die Grunderwerbsteuer sei eines der Instrumente, mit dem der Staat mehr Menschen den Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum ermöglichen könne. „Wir wollen, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht das Privileg weniger bleibt, sondern eine Chance für alle wird“, fordert Preuß. Gerade auch Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu ermöglichen, habe positive Auswirkungen auf die angespannten Wohnungsmärkte und führe zu einer gerechteren Vermögensverteilung.

Entlastung ist aus Sicht des Verbandes überfällig

Bedenken müsse man zudem: An den enormen Preissteigerungen für Eigenheime in NRW habe das Land in den vergangenen Jahren über die hohe Grunderwerbsteuer mitverdient. „Eine Entlastung ist aus unserer Sicht daher überfällig“, meint Preuß.