Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum ein Mensch bereits zu Lebzeiten eine Vermögensübertragung vornehmen möchte. Auf der einen Seite steht die Befürchtung, dass das vorhandene Eigentum im Fall einer Pflegebedürftigkeit durch den Sozialhilfeträger angegriffen wird und auf der anderen Seite soll auch das vorhandene sogenannte mobile Vermögen geschützt werden. Diese beiden Gründe sind für eine Vermögensübertragung durchaus gängig. Doch gibt es bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Erbrecht einige Voraussetzungen zu erfüllen. Rechtsanwalt Holger Schiller, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, erläutert das Themengebiet ausführlich.
Das Seminar behandelt unter anderem folgende Themen:
Teilnahmegebühr: kostenlos
Ort:
Himpendahlweg 2, 44141 Dortmund
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverband Dortmund e.V. im Verband Wohneigentum NRW e.V.
Sobald neue Termine geplant sind, werden diese hier veröffentlicht.