Newsletter 10/2023

In den meisten Bundesländern kann man seit Anfang dieser Woche die Härtefallhilfe für Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas und Co. beantragen. Bürgerinnen und Bürger in NRW müssen sich aber leider noch gedulden, hier soll man den Zuschuss erst ab Mitte Mai beantragen können.

Die Zeit bis dahin können Sie nutzen und sich vorbereiten: Mit dem Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Sie ermitteln, wie viel Zuschuss Sie erhalten können. Besteht ein Erstattungsanspruch, können Sie auch Ihre Brennstoff-Rechnungen aus dem vergangenen Jahr bereitlegen und eine BundID oder ein Elster-Konto anlegen – für die Beantragung der Härtefallhilfe wird dies in NRW nämlich notwendig sein.

Im nächsten Newsletter informieren wir Sie über alle weiteren Details zum Antragsverfahren in Nordrhein-Westfalen und können hoffentlich auch den von der Landesregierung festgelegten konkreten Starttermin verkünden.

 

Viele Grüße

Thomas Hornemann
Geschäftsführer

Im April hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Einbau neuer Heizungen ab 2024 verabschiedet. Wir klären, wie der aktuelle Stand des viel diskutierten „Heizungsverbots“ ist, welche Details sich hinter den neuen Regeln verbergen und welche neuen Förderungen für nächstes Jahr in Aussicht stehen.

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Unsere Rechtsberatung informiert: Als Vermieter können Sie Ihre Mieter auch für über 30 Jahre alte Schäden haftbar machen. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden. Die Voraussetzung dafür: Der Mieter hat die Wohnung noch nicht zurückgegeben.

Wann, womit und wie werden Formgehölze (wie Buchsbäume oder Eiben) richtig geschnitten? Gartenberater Philippe Dahlmann erklärt den Pflege- und Formschnitt am Beispiel eines großen Buchsbaum-Kegels. Viel Spaß mit diesem und vielen weiteren Videos auf unserem YouTube-Kanal!

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Ausgabe 10/2023

Versanddatum: 04.05.2023