Häuser im Kleinstformat – sogenannte Tiny Houses – werden immer beliebter. Kein Wunder, bieten sie doch die Möglichkeit, den eigenen Wohnraum einfach, schnell und flexibel zu erweitern. Zudem stehen sie für minimalistisches, nachhaltiges und ökonomisches Wohnen. Gleichzeitig kann man sich die Planung und Durchführung eines aufwendigen Anbaus an das eigene Haus sparen.
Doch so einfach, wie es zunächst scheint, ist es dann leider oft nicht. Was Sie vor der Errichtung eines Tiny Houses auf Ihrem Grundstück wissen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Viele Grüße
Thomas Hornemann
Geschäftsführer
Ob als Gartenbüro, Gästezimmer oder eigenständige Wohneinheit – die mobilen Kleinsthäuser bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Doch dabei gilt es einiges zu beachten, denn: Ein Tiny House im Garten braucht fast immer eine Baugenehmigung.
Sie denken über eine Dachbegrünung für Ihr Zuhause nach? Dann haben wir Tipps für Sie: Am 16. und 17. September bieten wir in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW eine Sonder-Sprechstunde für Mitglieder zum Thema Dachbegrünung an. Hier können Sie individuelle Fragen zur Umsetzung klären.
Sie haben nur wenig finanzielle Rücklagen und Ihre Rente reicht vielleicht nicht aus, um im Alter über die Runden zu kommen? Als mögliche Geldquelle gibt es verschiedene Modelle für den Verkauf Ihrer Immobilie, bei denen Sie nicht aus Ihrem Zuhause ausziehen müssen. Wir erklären die Vor- und Nachteile.
Auf unserem YouTube-Kanal mit mittlerweile über 6.000 (!) Abonnent/-innen haben wir auch informative Kurzvideos – sogenannte Shorts – für Sie. Schauen Sie doch mal rein und lernen Sie zum Beispiel etwas über das „Schottergarten-Verbot in NRW“. Infos zum Nachlesen finden Sie im ausführlichen Artikel.
Ausgabe 18/2024
Versanddatum: 04.09.2024