Newsletter 19/2023

Seit dem 23. August werden in NRW Schätzungs-Bescheide für die neue Grundsteuer verschickt. Wer seine Grundsteuer-Erklärung bis heute – trotz Erinnerung durch das Finanzamt – nicht abgegeben hat, bekommt den bösen Brief vom Finanzamt. Konsequente Verweigerer müssen damit leben, dass die Schätzungen deutlich höher ausfallen als bei einer korrekten Bewertung. Aber: Auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger sehen sich mit Schätzungen konfrontiert – obwohl sie eigentlich dachten, dass sie die Erklärung korrekt abgegeben haben. Denn im Grundsteuer-Chaos ist eine Menge schiefgelaufen!

Noch schlimmer wird’s, wenn man die Bescheide nicht als Schätzung erkennt. Denn der entsprechende Hinweis findet sich erst im Kleingedruckten auf der Rückseite. Wir erklären deshalb, worauf Sie achten müssen und was Sie gegen die überhöhte Bewertung durch das Finanzamt tun können.

Viele Grüße

Thomas Hornemann
Geschäftsführer

Auch wer seine Grundsteuer-Erklärung abgegeben hat, kann jetzt von einer Schätzung betroffen sein. Wer nicht handelt, muss ab 2025 höhere Steuern zahlen. 1.000 Euro mehr im Jahr sind keine Seltenheit. Wir erklären, was Sie in einem solchen Fall tun müssen!

Was im neuen Heizungsgesetz steht und welche Auswirkungen das für selbstnutzende Wohneigentümer hat, diskutiert unser Politikreferent Jan Koch am 26. September 2023 um 19:00 mit Dr. Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW in einem Online-Talk. Hier können Sie sich anmelden und mitmischen!

Ab 2024 soll in NRW eine Solarpflicht eingeführt werden. Daher bieten wir am 19. September ab 18 Uhr das kostenlose Online-Seminar „Solarpflicht in NRW: Neuer Zwang oder Anschub zur lohnenden Investition?“ an und klären, was bisher dazu bekannt ist und was auf Sie als Eigentümer/in zukommen könnte.

Wer im fortgeschrittenen Alter nur wenig finanzielle Rücklagen hat und das Haus nicht komplett verkaufen möchte, denkt vielleicht über eine Immobilienrente als Geldquelle nach. Es gibt verschiedene Modelle, wenn man die eigene Immobilie zwar verkaufen, aber nicht ausziehen möchte. Doch Vorsicht: Besonders der Teilverkauf entpuppt sich oft als Kostenfalle.

Ausgabe 19/2023

Versanddatum: 14.09.2023