Zum Jahresende bereitet die Landespolitik wieder eine Reihe von neuen Regeln für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer vor. Die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – wir berichteten bereits – hat es ins Parlament geschafft. Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht.
Zeitgleich kommt die Erkenntnis: Für viele, die gegen die ungerechten und existenzbedrohenden Beiträge gekämpft haben, kommt dieser Erfolg zu spät. Umso lauter werden deshalb die Rufe nach einem Härtefallfonds und einer Anpassung des bestehenden Stichtags. Noch bitterer: Vielen Eigentümerinnen und Eigentümern bringt dieser Erfolg nichts – denn sie sollen nicht für den Straßenausbau, sondern noch nach vielen Jahrzehnten für die Ersterschließung einer Straße blechen. Das zeigt: Es braucht weiter eine starke Lobby für Wohneigentümer – und wir bleiben am Ball!
Auch bei der jetzt verabschiedeten Änderung der Landesbauordnung werden die kommenden Monate erst richtig spannend: Die schrittweise Einführung einer Solarpflicht ist zwar beschlossene Sache. Wirklich relevant werden aber die Detailregelungen, die erst noch erarbeitet werden sollen.
Mindestens genauso interessant ist, an welchen Fronten sich nichts tut: Bei der zu erwartenden Grundsteuer-Lastverschiebung von Gewerbe- hin zu Wohngrundstücken besteht in NRW wenig Bereitschaft, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Auch bei den Themen Grunderwerbsteuer oder Erschließungsbeiträge – wir erwähnten es bereits – bewegt sich die Landespolitik aktuell nicht.
Es bleibt also genug zu tun – und die endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt uns Rückenwind. Denn sie zeigt: Es lohnt sich zu kämpfen und unsere Arbeit wirkt!
Viele Grüße
Thomas Hornemann
Geschäftsführer
Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer gibt es in NRW nicht mehr. Wir erklären, wer in NRW trotzdem noch Zuschüsse beim Hauskauf bekommt und warum Sie auch bei der Anschlussfinanzierung auf ein bisschen Hilfe vom Land hoffen können.
Es ist beschlossene Sache: In NRW wird schrittweise eine Solarpflicht eingeführt. Für neue Wohnhäuser geht es ab 2025 los, bei Dachsanierungen wird Photovoltaik ab 2026 zur Pflicht. Aber: Die Details der Vorgaben sind weiter nicht bekannt.
Um die testamentarische Erbfolge geht es im Online-Seminar zum Thema Erbrecht am 21. November. Rechtsanwalt Holger Schiller, (Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht) erklärt, wie man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
In der Online-Gartenwoche des Verband Wohneigentum vom 27. November bis zum 1. Dezember bieten die hauptamtlichen Gartenberater des Verband Wohneigentum (jeweils um 18 Uhr) Gartenvorträge an. Schwerpunkt der aktuellen Gartenwoche ist das Thema Boden. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!
Freie Plätze gibt es noch für das Online-Seminar „Jahresrundblick – Aktuelles Vereins- und Vorstandswissen“ am 29. November ab 18 Uhr mit Referent Hans-Michael Schiller, Rechtsanwalt und Notar a.D. Auch Nicht-Mitglieder können sich kostenlos anmelden. Mehr Infos zu den Themen und Anmeldung online.
Ausgabe 23/2023
Versanddatum: 09.11.2023