Verbraucher haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit, ihren Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Das hat aktuell der Gesetzgeber beschlossen. Der Verband Wohneigentum rät, diese Chance zu nutzen und den finanziellen Vorteil auszuschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hornemann
Geschäftsführer