jeder Mensch hat zu Lebzeiten eine gewisse Vorstellung davon, was mit seinem Vermögen und Eigentum nach dem Tod passieren soll. Die eigenen Absichten entsprechen aber leider nicht immer der gesetzlichen Erbfolge. Ebenso sollten Angehörige nicht vor schwierige Entscheidungen gestellt werden, wenn es um lebenserhaltene Maßnahmen geht. Sorgen Sie rechtzeitig vor und entlasten Ihre Hinterbliebenen – Testament, Vorsorge und Patientenverfügung dürfen keine Tabu-Themen sein.
Bitte beachten Sie: In unserem Newsletter 11/2015 berichteten wir über unseren Stand auf dem „Tag des Gartens“ in Köln am 29. und 30. August. Aus organisatorischen Gründen wird der Verband Wohneigentum dort leider doch nicht vertreten sein. Wir bedauern dies sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hornemann
Geschäftsführer