endlich ist es so weit: Der Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde im Bundestag eingebracht. Die Wohneigentümer und die Kommunen dürfen zu Recht erwarten, dass eine gute Lösung erarbeitet wird. Im Newsletter lesen Sie unsere Meinung dazu.
Viele Grüße
Thomas Hornemann
Geschäftsführer