eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom und hilft Geld zu sparen. Nicht zuletzt ist sie für den Betreiber eine zusätzliche Einnahmequelle. Bei Problemen hatte der Besitzer einer solchen Anlage bisher fünf Jahre lang die Möglichkeit, Mängel geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt eine Senkung der Mängelgewährleistungsansprüche von fünf auf zwei Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hornemann
Geschäftsführer