es ist sinnvoll, wenn bereits zu Lebzeiten das Erbe geregelt wird. Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen können damit vermieden werden. Existiert kein Testament, geht im Falle des Todes das gesamte Vermögen des Verstorbenen automatisch auf den oder die Erben über. Der Gesetzgeber hat geregelt, zu welchen Anteilen dies geschieht. Um den Nachlass individuell und nach eigenen Vorstellungen zu regeln, gibt es mehrere Wege. Die verschiedenen Nachlassregelungen greift der Verband Wohneigentum in einer fünfteiligen Reihe auf.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hornemann
Geschäftsführer