Motorsägenkurs für Mitglieder

Die Motorsägenkurse werden von Wald und Holz NRW durchgeführt. Die zweitägigen Kurse sind exklusiv für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW e.V.

Mann mit Motorsäge auf der Schulter © Robert Kneschke – stock.adobe.com
Gesägt wird nur mit persönlicher Schutzausrüstung.

Für wen ist dieser Motorsägenkurs gedacht?

Für Personen, die ihr Brennholz für den heimischen Ofen selbst aus dem Wald holen möchten.
Dazu benötigen Sie nicht nur die Zustimmung des Waldbesitzers/der Waldbesitzerin, sondern in vielen Fällen auch einen Nachweis über die Teilnahme an einer Motorsägenschulung.
Für die Selbstwerbung von Brennholz aus den Wäldern des Landesbetriebes Wald und Holz NRW ist dieser Nachweis Voraussetzung.

Die Inhalte der Lehrgänge sind vom Forstlichen Bildungszentrum für Waldarbeit und Forsttechnik des Landesbetriebes Wald und Holz NRW in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern erarbeitet worden.
Der Lehrgang wird von Forstwirtschaftsmeistern mit einschlägiger Berufserfahrung geleitet. Bei der praktischen Unterweisung kommen auf einen Ausbilder maximal 6 Teilnehmer.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine offizielle Teilnahmebescheinigung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW mit Angabe der Lehrgangsinhalte.
Die Teilnahme am Motorsägenkurs erfolgt auf eigenes Risiko und befähigt keinesfalls zum beruflichen Führen einer Motorsäge.

(Quelle: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet)

Schulungsinhalt Motorsägenkurs

Theoretische Inhalte (1. Tag):

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Sicherheitseinrichtungen an der Motorsäge
  • Geeignete Arbeitsmittel für die Brennholzselbstwerbung
  • Qualitäts- und Sicherheitskriterien einer Motorsägenkette
  • Arbeits- und Gefährdungssituation bei der Fällung von Bäumen
  • Fachgerechte Fälltechniken
  • Sichere Methode zum Zu-Fall-bringen aufgehängter Bäume

Praktische Inhalte (2. Tag):

  • Grundsätzliche Handhabung der Motorsäge
  • Einfache Wartungsarbeiten an der Motorsäge
  • Fällen und Einschneiden von mindestens 2 Bäumen mit einem Durchmesser von ca. 35 cm
  • Fachgerechte Fäll- und Schnitt-Techniken
  • Schnitt-Techniken bei unter Spannung stehendem Holz

(Quelle: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet)

Notwendige Ausrüstung

1. Eine vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus:

  • Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz
  • Schnittschutzhose (CE/EN 381)
  • Sicherheitsschuhe (-stiefel) mit Schnittschutzeinlage
  • Arbeitshandschuhe
  • Waldarbeiterjacke mit Signalfarbe oder Warnweste

2. Ihre Motorsäge inklusive Werkzeug sowie Treib- und Schmiermittel
3. Verpflegung
Mindestalter: 18 Jahre

(Quelle: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet)

Wichtiger Hinweis: Teilnehmende ohne vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim praktischen Teil, können vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kosten findet nicht statt!

Termine und Orte

Die genauen Orte und Uhrzeiten der Kurse werden Ihnen in der Anmeldebestätigung/Rechnung mitgeteilt.

Motorsägenkurs in Gelsenkirchen: Mittwoch (18.10.2023) und Donnerstag (19.10.2023)
anmelden (nur noch wenige Plätze)

Motorsägenkurs in Gelsenkirchen: Mittwoch (25.10.2023) und Donnerstag (26.10.2023)
anmelden

Motorsägenkurs in Bergisch Gladbach: Mittwoch (08.11.2023) und Donnerstag (09.11.2023)
anmelden

Wichtiger Hinweis: Die Preise beinhalten keine eventuelle Übernachtung und Verpflegung. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, ist diese selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Preis und Zahlungsbedingungen

Preis pro Person: 240,38 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)

Der genaue Ort und die Uhrzeit des Kurses werden Ihnen in der Anmeldebestätigung/Rechnung mitgeteilt. Die Rechnung wird Ihnen von Wald und Holz NRW, vom zuständigen Regionalforstamt, zugesandt. Die Kursgebühr überweisen Sie bitte gemäß Rechnung im Vorfeld.
Schriftliche Abmeldungen sind bis 14 Tage vor Kursbeginn unentgeltlich möglich. Bei Stornierungen nach Ablauf dieser Frist ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten – es kann jedoch jederzeit ein/e Ersatzteilnehmer/-in benannt werden.
Wir behalten uns vor, Kurse in Fällen höherer Gewalt oder bei zu geringen Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen – Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Teilnahmegebühren werden selbstverständlich zurückerstattet.
Der Preis beinhaltet keine eventuelle Übernachtung und Verpflegung. Sollten Sie eine Übernachtung benötigen, ist diese selbst zu organisieren und zu bezahlen.

(Quelle: Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet)

Ihr Kontakt bei Fragen

Philippe Dahlmann: 0231/94113841

Sandra Teubner: 0231/94113810 (stellvertretend)