Die Online-Seminare werden erstmals als Blockveranstaltung angeboten und durchgeführt.
Im ersten Teil erklärt Rechtsanwalt Holger Schiller, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, das gesetzliche Erbrecht – also wer Erbe wird, wenn kein Testament vorhanden ist bzw. erstellt wurde.
Wer erbt, wenn man kein Testament erstellt hat?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt das Verwandtenerbrecht. Für das Erbrecht ist somit grundsätzlich die blutmäßige Abstammung maßgeblich. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt folglich nur die blutsmäßigen Verwandten. Einzige Ausnahme ist der Ehegatte, der ebenfalls nach gesetzlicher Erbfolge berücksichtigt wird.
Des Weiteren erklärt Rechtsanwalt Holger Schiller, wie eine Enterbung rechtssicher erfolgen kann und welche Wirkungen eine Enterbung hat. Hier spielt insbesondere das Pflichtteilsrecht eine entscheidende Rolle. Es wird erklärt, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wie hoch der Pflichtteil ist und wie man erfährt, was überhaupt vererbt wird.
Auf den ersten Teil aufbauend geht es im Rahmen des zweiten Seminartermins um die testamentarische Erbfolge. Referent Holger Schiller (Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht) erklärt, wie man von der des Öfteren ungünstigeren gesetzlichen Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) abweichen kann.
Rechtsanwalt Schiller möchte Sie in diesem Online-Seminar ermuntern, Ihre Erbfolge formwirksam zu regeln. Es werden Ihnen die entsprechenden Testamentsformen, die Gestaltung von Einzeltestamenten sowie des Ehegattentestamentes mit entsprechenden Formulierungsbeispielen erklärt.
Kursdauer:
18:00 bis ca. 20:00Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverband Dortmund e.V. im Verband Wohneigentum NRW e.V.
Sobald neue Termine geplant sind, werden diese hier veröffentlicht.