Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass heute selbst schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor fünfzig Jahren keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin.
Ärztinnen und Ärzte brauchen jedoch für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gilt für die Einleitung als auch für die Fortführung einer Therapie.
Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie:
Kursdauer:
18:00 bis ca. 19:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V., Kreisverband Dortmund e.V.
Sobald neue Termine geplant sind, werden diese hier veröffentlicht.
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