Die meisten Menschen beschäftigen sich nur ungern mit der Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen/Nachlass geschehen soll. Wenn ein Mensch stirbt, geht im selben Augenblick dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (sog. Universalsukzession).
Wenn jemand kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, also keine letztwillige Verfügung von Todes wegen errichtet hat, werden die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt.
Fälschlicherweise gehen viele Eheleute davon aus, dass sie alleinige Erben ihres Ehepartners werden und ihnen beispielsweise dann das gemeinsame Haus nach dem Tod des Ehepartners allein gehört – insbesondere dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Ferner irren sich viele Menschen über ihre Erbfolge, vor allem in Bezug auf ihre möglichen Erben.
In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Fehler gemacht wie im Erbrecht. Erste Hilfestellung und Orientierung gibt unser Referent Holger Schiller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Er möchte Sie ermuntern, Ihre Erbfolge zu regeln.
Das Online-Seminar beinhaltet folgende Themen:
Kursdauer:
18:00 bis ca. 19:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverband Dortmund e.V. im Verband Wohneigentum NRW e.V.
Sobald neue Termine geplant sind, werden diese hier veröffentlicht.