In unserem Online-Seminar vermitteln wir Ihnen wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer den Willen des Betroffenen vertreten soll und in welchem Umfang, wenn dieser aufgrund körperlicher oder geistiger Schwäche nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann.
Auch den Umfang der Vollmacht kann derjenige frei bestimmen, der durch die Vollmacht eine richterlich angeordnete Betreuung vermeiden möchte. Empfehlenswert ist eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person alle denkbaren und möglichen Angelegenheiten erledigen kann („Generalvollmacht“ für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine „medizinische“ Vorsorgevollmacht für die sonstigen persönlichen Dinge).
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung richtet sich in erster Linie an das Vormundschaftsgericht. Sie ist in den Fällen wichtig, in denen (zum Beispiel wegen unzureichender oder fehlender Vorsorgevollmacht) eine richterliche Entscheidung über die Anordnung einer Betreuung getroffen werden muss.
Mit der Betreuungsverfügung kann Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden. So können die Betreuungspersonen – und gegebenenfalls auch weitere Wünsche – hinsichtlich der Lebensgestaltung während der Betreuung festgelegt werden.
Kursdauer:
18:00 bis ca. 19:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V., Kreisverband Dortmund e.V.
Sobald neue Termine geplant sind, werden diese hier veröffentlicht.