Schadensmeldung für im Beitrag enthaltene Versicherungen

Für die Abwicklung der Schadensfälle verwenden Sie bitte unbedingt unsere Schadensformulare. Vollständig ausgefüllte Schadensformulare müssen anschließend an den Verband Wohneigentum NRW e.V. geschickt werden. Der Versand direkt an die Versicherung verzögert die Bearbeitung, da die Versicherungsgesellschaften die Schadensformulare zuerst an uns zur Überprüfung zusenden.

Schadensmeldung zu Haftpflichtversicherungen

Haftpflicht-Schadenanzeige für Sachschaden/Personenschaden + Vorblatt

Schadensmeldung zur Rechtsschutzversicherung

Schadensmeldung_ERGO_aktuell_2023.pdf

Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung eines Anwaltes über unsere Geschäftsstelle eine Kostendeckungszusage bei dem Versicherer eingeholt werden sollte.

Wichtig!

  • Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung von einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
  • Zur Einreichung eines Rechtsschutzfalles muss unbedingt das Schadensformular ausgefüllt und an den Verband Wohneigentum NRW e.V. (nicht direkt an die Versicherung) mit den Anlagen gesandt werden.