
Winterdienst: Pflicht für Haus- und Grundstückseigentümer
Wenn es schneit oder friert, müssen Hauseigentümer für Sicherheit sorgen. Dazu gehört die Räumung der Gehwege vor dem Haus, der Zugänge zum Hauseingang, zum Parkplatz sowie zu den Mülltonnen auf einer Breite von etwa einem bis eineinhalb Metern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder ob es vermietet ist.