© xy – stock.adobe.comWann kann eine Nebenkostenabrechnung verjähren?
Forderungen und Ansprüche rund um die Nebenkosten müssen Vermieter und Mieter innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen. Danach können Vermieter offene Nachzahlungen aus einer fristgerecht erstellten Nebenkostenabrechnung nicht mehr einfordern. Im Gegenzug müssen sie auch keine Rückzahlungsforderungen von Mieten mehr fürchten. Mit unseren Tipps sichern Sie sich Ihre Ansprüche als Vermieter.















