![Alte Öl-Heinzungsanlage im Keller eines Wohnhauses](/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Heizungsmodernisierung_d139023b94.jpg)
Heizung modernisieren und Mieterhöhung – wie Sie die neue Heizung auf Ihre Mieter umlegen
Bei Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Heizung dürfen Sie die entstandenen Kosten anteilig auf Ihre Mieter umlegen – seit 2024 sogar mit zehn Prozent statt wie bisher acht Prozent. Die Modernisierungsumlage nach Heizungstausch ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft.