© jaguardo – stock.adobe.comMietkaution: Wissenswertes für Vermieter
Die Mietkaution stellt für Vermieter eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle und Schäden dar. Höhe und Verwendung sind jedoch gesetzlich umfassend geregelt.
Ein korrekter Verteilerschlüssel ist essentiell für eine gültige Nebenkostenabrechnung. Ob Sie dabei nach Wohnfläche, Anzahl der Mieter oder Einheit abrechnen, können Sie selbst entscheiden. Aber Vorsicht: Manchmal sind bestimmte Umlageschlüssel vorgeschrieben.
© Medienzunft Berlin – stock.adobe.comEin Verteilerschlüssel ist eine Berechnungsmethode, mit der man Gesamtkosten auf einzelne Mietparteien umlegen kann. Wer z. B. ein Haus mit vier Wohnungen vermietet, darf nicht einfach alle Kosten durch Vier teilen. Manches muss nach Verbrauch abgerechnet werden, bei anderen Nebenkosten können Vermieter den Umlageschlüssel frei wählen. Mit dem passenden Verteilerschlüssel legen Sie Nebenkosten transparent und gerecht um – z. B. nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner pro Einheit.
Es gibt mehrere zulässige Verteilerschlüssel für die Umlage von Nebenkosten. Vermieter können je nach Mietvertrag und Gesetz mehr oder weniger frei wählen:
Verbrauch
Jede Mietpartei zahlt nur das, was sie verbraucht – sofern eine genaue Verbrauchserfassung möglich ist. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten ist dieser Umlageschlüssel verpflichtend, wenn im gesamten Gebäude entsprechende Messgeräte installiert sind.
Wohnfläche
Bei der Umlage nach der Größe der Wohnung zahlen Mieter von kleineren Wohnungen weniger, während für größere Wohnungen mehr Kosten anfallen. Dieser Umlageschlüssel findet am häufigsten Anwendung und gilt gemäß § 556a BGB automatisch, wenn kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart wurde.
Personenanzahl
Die Gesamtkosten werden pro Kopf aufgeteilt. Dadurch zahlt jeder Bewohner im Haus den gleichen Anteil; in Wohnungen mit zwei gemeldeten Bewohnern fallen folglich die doppelten Kosten an wie in einer Singlewohnung. Optional ist eine Abrechnung nach Personenmonaten oder Personentagen möglich: Indem Sie die Anzahl der Personen mit der Mietdauer in Monaten/Tagen multiplizieren, können Sie Schwankungen durch Ein- und Auszüge genau erfassen.
Wohneinheit
Gesamtkosten werden zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten des Hauses aufgeteilt; für kleine Wohnungen fällt der gleiche Betrag an wie für große.
Umbauter Raum
Als Alternative zur Wohnfläche werden hier nicht die Quadratmeter, sondern die Kubikmeter einer Wohnung gezählt. Dieser eher selten gewählte Verteilerschlüssel bietet sich z. B. für Gebäude an, in denen einzelne Wohnungen abweichende Deckenhöhen aufweisen (z. B. Galerie-Wohnung, Dachgeschosswohnung im Altbau).
Miteigentumsanteile (MEA)
Dieser Verteilerschlüssel kommt ausschließlich bei (vermieteten) Eigentumswohnungen in einer Eigentümergemeinschaft zum Einsatz. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist im Grundbuch festgehalten. Ausschlaggebend ist der Wert der Wohnung, der sich z. B. aus Größe, Lage und baulicher Ausstattung ergibt. Bei einer Umlage nach Miteigentumsanteilen ergeben sich meist geringfügige Abweichungen im Vergleich zur Umlage nach Wohnfläche.
Nutzungsart
In Gebäuden mit vermieteten Wohnungen und Gewerbeeinheiten ist eine Umlage nach Nutzungsart möglich und teilweise vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere die Grundsteuer, da für Gewerbe höhere Beiträge anfallen. Der Verteilerschlüssel Nutzungsart ist vorgeschrieben, sobald die Mehrbelastung für Wohnmieter mehr als 10 Prozent beträgt.
Vermieter können zu Beginn des Mietverhältnisses prinzipiell frei entscheiden, welchen Verteilerschlüssel sie für welche Nebenkosten anwenden. Es ist möglich und vorgesehen, verschiedene Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung zu kombinieren – z. B. Wohnfläche für die Gartenpflege, Personenzahl für die Treppenhausreinigung und Wohneinheit für den Allgemeinstrom. Allerdings gibt es einige gesetzliche Vorgaben:
Übrigens: Sie können auch innerhalb einer Nebenkostenart verschiedene Verteilerschlüssel kombinieren. Beispiel: Sie rechnen die Kosten der Aufzugswartung zu je zu 50 Prozent nach Wohnfläche und Personenanzahl ab.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten Umlageschlüssel für alle Eigentümer bzw. Wohneinheiten. Als Vermieter haben Sie nur wenig Einfluss; die Eigentümergemeinschaftentscheidet mehrheitlich über die verwendeten Verteilerschlüssel. Standardmäßig erfolgt eine Umlage nach Miteigentumsanteilen.
Die Nebenkostenabrechnung für Ihre vermietete Eigentumswohnung erhalten Sie jährlich von der Hausverwaltung. Umlagefähige Nebenkosten können Sie gemäß § 556a Absatz 3 BGB nach dem hier verwendeten Verteilerschlüssel an Ihre Mieter weitergeben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keinen anderen Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart haben.
Theoretisch ist es zulässig, für eine Nebenkostenart mit den einzelnen Mietern je unterschiedliche Verteilerschlüssel zu vereinbaren. So können Sie z. B. die Hausmeisterkosten für Mieter A nach Wohnfläche abrechnen, für Mieter B nach Personenzahl und für Mieter C nach umbautem Raum. In der Praxis ist dies jedoch kompliziert, da Sie durch die unterschiedlichen Berechnungsmethoden selten die Gesamtkosten exakt abdecken. Hinzu kommt: Vermieter dürfen sich bei der Wahl der Umlageschlüssel nicht bereichern (also höhere Gesamtkosten errechnen, als tatsächlich angefallen sind). Die Differenz muss daher immer zu Ihrem Nachteil ausfallen.
Für alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ist natürlich eine Umlage nach Verbrauch am sinnvollsten (und in der Regel auch gesetzlich vorgeschrieben). Die anderen Betriebskosten können Sie pauschal nach Wohnfläche abrechnen. Mit diesem Standard-Verteilschlüssel sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Fairer, aber auch aufwändiger ist bei manchen Betriebskostenarten eine Umlage nach Personenzahl (z. B. Müllgebühren, Wasser).
Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, sich für den gerechtesten Verteilerschlüssel zu entscheiden. Eine gewisse Ungerechtigkeit müssen Mieter hinnehmen, allerdings dürfen Verteilerschlüssel einzelne Mietparteien nicht unangemessen benachteiligen. Ist das der Fall, wird der Schlüssel unwirksam und den Mietern steht eine Umlage nach Wohnfläche zu. Bisherige Gerichtsurteile siedelten die Schwelle hierfür jedoch sehr hoch an.
Einen einmal festgelegten Verteilerschlüssel können Sie nur unter bestimmten Bedingungen ändern:
Gut zu wissen: Ändert bei einer vermieteten Eigentumswohnung die WEG den Umlageschlüssel, dürfen Sie diesen Wechsel ohne Mieterzustimmung übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Mietvertrag keinen anderen Verteilerschlüssel für die Nebenkosten vereinbart haben.
In der Nebenkostenabrechnung erscheint der Verteilerschlüssel meist Begriff (z. B. „Wohnfläche“), gefolgt von der Berechnung des jeweiligen Nebenkostenanteils. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiel für die Berechnung von Umlageschlüsseln:
Die Formel für die Berechnung lautet:
Gesamtkosten ÷ Gesamtwohnfläche x Fläche der vermieteten Wohnung
Im Beispiel bewohnt ein Mieter eine Wohnung von 55 Quadratmeter in einem Haus, das insgesamt 200 Quadratmeter Wohnfläche bietet. Im Abrechnungszeitraum ist eine Grundsteuer in Höhe von insgesamt 130 Euro angefallen.
Hier lautet die Formel für die Berechnung:
Gesamtkosten ÷ Gesamtzahl der Mieter x Personen im Haushalt
So können Sie z. B. die jährlichen Müllgebühren in Höhe von 2.300 Euro auf Ihre insgesamt 20 Mieter verteilen:
Die einfache Formel bei diesem Umlageschlüssel lautet:
Gesamtkosten ÷ Anzahl der Wohnungen
Beispiel: Für die Gartenpflege fallen in Ihrem Mietshaus mit sechs Wohneinheiten jährlich Kosten in Höhe von 420 Euro an. Bei der Umlage nach Wohneinheit zahlt jede Mietpartei den gleichen Anteil, hier ein Sechstel: 400 ÷ 6 = 70 Euro pro Wohnung.
Es gibt einige wesentliche Voraussetzungen, damit ein Verteilerschlüssel – und damit auch die gesamte Nebenkostenabrechnung – gültig ist:
Vorsicht: Fehler beim Verteilerschlüssel (fehlende Angabe oder unverständliche Berechnung) können dazu führen, dass die Nebenkostenabrechnung formal falsch und damit ungültig ist! Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass Ihre Ansprüche auf eine Nachzahlung verfallen. Mehr zu Fristen und Verjährung der Nebenkostenabrechnung haben wir separat für Sie zusammengefasst.