Es gibt mehrere zulässige Verteilerschlüssel für die Umlage von Nebenkosten. Vermieter können je nach Mietvertrag und Gesetz mehr oder weniger frei wählen:
Verbrauch
Jede Mietpartei zahlt nur das, was sie verbraucht – sofern eine genaue Verbrauchserfassung möglich ist. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten ist dieser Umlageschlüssel verpflichtend, wenn im gesamten Gebäude entsprechende Messgeräte installiert sind.
- Üblich bei: Warmwasser, Gas und Individualstrom sowie anteilig bei den Heizkosten
- Vorteile: stellt die gerechteste Umlage dar und wird daher in der Regel vom Mieter akzeptiert; fördert zudem sparsames Verhalten
- Nachteile: erfordert Installation von Messgeräten sowie sorgfältige Berechnung
Wohnfläche
Bei der Umlage nach der Größe der Wohnung zahlen Mieter von kleineren Wohnungen weniger, während für größere Wohnungen mehr Kosten anfallen. Dieser Umlageschlüssel findet am häufigsten Anwendung und gilt gemäß § 556a BGB automatisch, wenn kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart wurde.
- Üblich bei: den meisten „kalten“ Nebenkosten, z. B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Aufzugskosten, Abwasser, Straßenreinigung, Winterdienst, verbrauchsunabhängiger Anteil der Heizkosten (auch Wartung der Heizung); Wasser
- Vorteile: leichte Berechnung; meist vom Mieter akzeptiert, da üblich; nicht anfechtbar, da gesetzlich vorgeschrieben
- Nachteile: führt häufig zu ungerechter Verteilung, weil keine individuellen Faktoren (z. B. Haushaltsgröße) berücksichtigt werden
Personenanzahl
Die Gesamtkosten werden pro Kopf aufgeteilt. Dadurch zahlt jeder Bewohner im Haus den gleichen Anteil; in Wohnungen mit zwei gemeldeten Bewohnern fallen folglich die doppelten Kosten an wie in einer Singlewohnung. Optional ist eine Abrechnung nach Personenmonaten oder Personentagen möglich: Indem Sie die Anzahl der Personen mit der Mietdauer in Monaten/Tagen multiplizieren, können Sie Schwankungen durch Ein- und Auszüge genau erfassen.
- Üblich bei: Müllgebühren, Allgemeinstrom, Wasserverbrauch ohne Zähler
- Vorteile: ist bei verbrauchsabhängigen Nebenkosten gerechter als Wohnfläche, wenn der Verbrauch nicht klar erfasst werden kann
- Nachteile: teils ungenau und damit ungerecht, da z. B. Dauergäste, sparsames Verhalten und längere Abwesenheiten nicht erfasst werden; aufwändig, da Vermieter Personenanzahl ermitteln und regelmäßig überprüfen muss; keine klare Regelung bei Leerstand
Wohneinheit
Gesamtkosten werden zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten des Hauses aufgeteilt; für kleine Wohnungen fällt der gleiche Betrag an wie für große.
- Üblich bei: Nebenkostenarten, die unabhängig von Größe und Personenanzahl den gleichen Nutzen bieten oder pro Wohnung anfallen z. B. Betrieb der Antennenanlage, Dachrinnenreinigung, Gartenpflege, Hausreinigung, Schornsteinfegerkosten; wird darüber hinaus auch oft gewählt, wenn alle Wohnungen etwa gleich groß und mit gleicher Personenanzahl belegt sind
- Vorteile: einfache und transparente Berechnung
- Nachteile: kann bei einigen Nebenkostenarten als ungerecht empfunden werden, wenn für kleine Wohnungen/Einzelmieter der gleiche Betrag anfällt wie für große Wohnungen/mehrköpfige Familien; kann bei unangemessener Benachteiligung unzulässig sein
Umbauter Raum
Als Alternative zur Wohnfläche werden hier nicht die Quadratmeter, sondern die Kubikmeter einer Wohnung gezählt. Dieser eher selten gewählte Verteilerschlüssel bietet sich z. B. für Gebäude an, in denen einzelne Wohnungen abweichende Deckenhöhen aufweisen (z. B. Galerie-Wohnung, Dachgeschosswohnung im Altbau).
- Üblich bei: Heizkosten in Gebäuden mit unterschiedlichen Deckenhöhen
- Vorteile: kann unter Umständen gerechter sein als Umlage nach Wohnfläche
- Nachteile: erfordert aufwändige Berechnung des Wohnungsvolumens
Miteigentumsanteile (MEA)
Dieser Verteilerschlüssel kommt ausschließlich bei (vermieteten) Eigentumswohnungen in einer Eigentümergemeinschaft zum Einsatz. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist im Grundbuch festgehalten. Ausschlaggebend ist der Wert der Wohnung, der sich z. B. aus Größe, Lage und baulicher Ausstattung ergibt. Bei einer Umlage nach Miteigentumsanteilen ergeben sich meist geringfügige Abweichungen im Vergleich zur Umlage nach Wohnfläche.
- Üblich bei: verbrauchsunabhängigen Nebenkosten in einer vermieteten Eigentumswohnung
- Vorteile: keine Neuberechnung nötig, Vermieter können meist die Abrechnung der WEG übernehmen
- Nachteile: kann einzelne Mieter benachteiligen, da weder Verhalten noch Haushaltsgröße Beachtung finden
Nutzungsart
In Gebäuden mit vermieteten Wohnungen und Gewerbeeinheiten ist eine Umlage nach Nutzungsart möglich und teilweise vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere die Grundsteuer, da für Gewerbe höhere Beiträge anfallen. Der Verteilerschlüssel Nutzungsart ist vorgeschrieben, sobald die Mehrbelastung für Wohnmieter mehr als 10 Prozent beträgt.