So berechnen Sie den passenden Verteilerschlüssel für die Nebenkosten

Ein korrekter Verteilerschlüssel ist essentiell für eine gültige Nebenkostenabrechnung. Ob Sie dabei nach Wohnfläche, Anzahl der Mieter oder Einheit abrechnen, können Sie selbst entscheiden. Aber Vorsicht: Manchmal sind bestimmte Umlageschlüssel vorgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Verteilerschlüsseln können Vermieter die Gesamtbetriebskosten auf einzelne Mieter umlegen.
  • Standardmäßig erfolgt die Umlage der Betriebskosten mit dem Verteilerschlüssel „Wohnfläche“.
  • Alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten müssen Vermieter nach Verbrauch abrechnen, wenn im Gebäude entsprechende Messgeräte installiert sind.
  • Weitere mögliche Umlageschlüssel sind z. B. die Umlage nach Wohneinheit, Personenanzahl oder umbautem Raum.
  • Soll einer dieser Verteilerschlüssel zum Einsatz kommen, muss der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthalten.
Geldberechnung mit Hilfe eines Taschenrechners  © Medienzunft Berlin - stock.adobe.com
Mit dem Verteilerschlüssel werden Nebenkosten fair auf die Mietparteien verteilt. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Verteilerschlüsseln können Vermieter die Gesamtbetriebskosten auf einzelne Mieter umlegen.
  • Standardmäßig erfolgt die Umlage der Betriebskosten mit dem Verteilerschlüssel „Wohnfläche“.
  • Alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten müssen Vermieter nach Verbrauch abrechnen, wenn im Gebäude entsprechende Messgeräte installiert sind.
  • Weitere mögliche Umlageschlüssel sind z. B. die Umlage nach Wohneinheit, Personenanzahl oder umbautem Raum.
  • Soll einer dieser Verteilerschlüssel zum Einsatz kommen, muss der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthalten.

Was ist ein Verteilerschlüssel?

Ein Verteilerschlüssel ist eine Berechnungsmethode, mit der man Gesamtkosten auf einzelne Mietparteien umlegen kann. Wer z. B. ein Haus mit vier Wohnungen vermietet, darf nicht einfach alle Kosten durch Vier teilen. Manches muss nach Verbrauch abgerechnet werden, bei anderen Nebenkosten können Vermieter den Umlageschlüssel frei wählen. Mit dem passenden Verteilerschlüssel legen Sie Nebenkosten transparent und gerecht um – z. B. nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner pro Einheit.

Welche Verteilerschlüssel gibt es bei den Nebenkosten?

Es gibt mehrere zulässige Verteilerschlüssel für die Umlage von Nebenkosten. Vermieter können je nach Mietvertrag und Gesetz mehr oder weniger frei wählen:

Verbrauch
Jede Mietpartei zahlt nur das, was sie verbraucht – sofern eine genaue Verbrauchserfassung möglich ist. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten ist dieser Umlageschlüssel verpflichtend, wenn im gesamten Gebäude entsprechende Messgeräte installiert sind.

  • Üblich bei: Warmwasser, Gas und Individualstrom sowie anteilig bei den Heizkosten
  • Vorteile: stellt die gerechteste Umlage dar und wird daher in der Regel vom Mieter akzeptiert; fördert zudem sparsames Verhalten
  • Nachteile: erfordert Installation von Messgeräten sowie sorgfältige Berechnung


Wohnfläche
Bei der Umlage nach der Größe der Wohnung zahlen Mieter von kleineren Wohnungen weniger, während für größere Wohnungen mehr Kosten anfallen. Dieser Umlageschlüssel findet am häufigsten Anwendung und gilt gemäß § 556a BGB automatisch, wenn kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart wurde.

  • Üblich bei: den meisten „kalten“ Nebenkosten, z. B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Aufzugskosten, Abwasser, Straßenreinigung, Winterdienst, verbrauchsunabhängiger Anteil der Heizkosten (auch Wartung der Heizung); Wasser
  • Vorteile: leichte Berechnung; meist vom Mieter akzeptiert, da üblich; nicht anfechtbar, da gesetzlich vorgeschrieben
  • Nachteile: führt häufig zu ungerechter Verteilung, weil keine individuellen Faktoren (z. B. Haushaltsgröße) berücksichtigt werden


Personenanzahl
Die Gesamtkosten werden pro Kopf aufgeteilt. Dadurch zahlt jeder Bewohner im Haus den gleichen Anteil; in Wohnungen mit zwei gemeldeten Bewohnern fallen folglich die doppelten Kosten an wie in einer Singlewohnung. Optional ist eine Abrechnung nach Personenmonaten oder Personentagen möglich: Indem Sie die Anzahl der Personen mit der Mietdauer in Monaten/Tagen multiplizieren, können Sie Schwankungen durch Ein- und Auszüge genau erfassen.

  • Üblich bei: Müllgebühren, Allgemeinstrom, Wasserverbrauch ohne Zähler
  • Vorteile: ist bei verbrauchsabhängigen Nebenkosten gerechter als Wohnfläche, wenn der Verbrauch nicht klar erfasst werden kann 
  • Nachteile: teils ungenau und damit ungerecht, da z. B. Dauergäste, sparsames Verhalten und längere Abwesenheiten nicht erfasst werden; aufwändig, da Vermieter Personenanzahl ermitteln und regelmäßig überprüfen muss; keine klare Regelung bei Leerstand


Wohneinheit
Gesamtkosten werden zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten des Hauses aufgeteilt; für kleine Wohnungen fällt der gleiche Betrag an wie für große.

  • Üblich bei: Nebenkostenarten, die unabhängig von Größe und Personenanzahl den gleichen Nutzen bieten oder pro Wohnung anfallen z. B. Betrieb der Antennenanlage, Dachrinnenreinigung, Gartenpflege, Hausreinigung, Schornsteinfegerkosten; wird darüber hinaus auch oft gewählt, wenn alle Wohnungen etwa gleich groß und mit gleicher Personenanzahl belegt sind
  • Vorteile: einfache und transparente Berechnung
  • Nachteile: kann bei einigen Nebenkostenarten als ungerecht empfunden werden, wenn für kleine Wohnungen/Einzelmieter der gleiche Betrag anfällt wie für große Wohnungen/mehrköpfige Familien; kann bei unangemessener Benachteiligung unzulässig sein


Umbauter Raum
Als Alternative zur Wohnfläche werden hier nicht die Quadratmeter, sondern die Kubikmeter einer Wohnung gezählt. Dieser eher selten gewählte Verteilerschlüssel bietet sich z. B. für Gebäude an, in denen einzelne Wohnungen abweichende Deckenhöhen aufweisen (z. B. Galerie-Wohnung, Dachgeschosswohnung im Altbau).

  • Üblich bei: Heizkosten in Gebäuden mit unterschiedlichen Deckenhöhen
  • Vorteile: kann unter Umständen gerechter sein als Umlage nach Wohnfläche
  • Nachteile: erfordert aufwändige Berechnung des Wohnungsvolumens


Miteigentumsanteile (MEA)
Dieser Verteilerschlüssel kommt ausschließlich bei (vermieteten) Eigentumswohnungen in einer Eigentümergemeinschaft zum Einsatz. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist im Grundbuch festgehalten. Ausschlaggebend ist der Wert der Wohnung, der sich z. B. aus Größe, Lage und baulicher Ausstattung ergibt. Bei einer Umlage nach Miteigentumsanteilen ergeben sich meist geringfügige Abweichungen im Vergleich zur Umlage nach Wohnfläche.

  • Üblich bei: verbrauchsunabhängigen Nebenkosten in einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Vorteile: keine Neuberechnung nötig, Vermieter können meist die Abrechnung der WEG übernehmen
  • Nachteile: kann einzelne Mieter benachteiligen, da weder Verhalten noch Haushaltsgröße Beachtung finden


Nutzungsart
In Gebäuden mit vermieteten Wohnungen und Gewerbeeinheiten ist eine Umlage nach Nutzungsart möglich und teilweise vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere die Grundsteuer, da für Gewerbe höhere Beiträge anfallen. Der Verteilerschlüssel Nutzungsart ist vorgeschrieben, sobald die Mehrbelastung für Wohnmieter mehr als 10 Prozent beträgt.

 

Wie kann ich den Verteilerschlüssel festlegen?

Vermieter können zu Beginn des Mietverhältnisses prinzipiell frei entscheiden, welchen Verteilerschlüssel sie für welche Nebenkosten anwenden. Es ist möglich und vorgesehen, verschiedene Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung zu kombinieren – z. B. Wohnfläche für die Gartenpflege, Personenzahl für die Treppenhausreinigung und Wohneinheit für den Allgemeinstrom. Allerdings gibt es einige gesetzliche Vorgaben:

  • Verteilungsschlüssel müssen Sie in jedem Mietverhältnis einmalig festlegen. Meist geschieht das im Mietvertrag.
  • Alternativ können Sie im Mietvertrag vereinbaren, dass sie die Verteilerschlüssel nach billigem Ermessen einseitig festlegen. Dann haben Sie Zeit bis zur ersten Nebenkostenabrechnung, um sich für die passenden Umlageschlüssel zu entscheiden.
  • Fehlt im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung, gilt automatisch für alle Nebenkosten die Umlage nach Wohnfläche.
  • Aber: Wenn im Haus Messgeräte installiert sind, müssen die betroffenen Nebenkosten grundsätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden. Das betrifft in der Praxis häufig die Kosten für Wasser, Gas und Heizung.

Übrigens: Sie können auch innerhalb einer Nebenkostenart verschiedene Verteilerschlüssel kombinieren. Beispiel: Sie rechnen die Kosten der Aufzugswartung zu je zu 50 Prozent nach Wohnfläche und Personenanzahl ab.

Verteilerschlüssel bei einer vermieteten Eigentumswohnung in einer WEG

  • In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten Umlageschlüssel für alle Eigentümer bzw. Wohneinheiten. Als Vermieter haben Sie nur wenig Einfluss; die Eigentümergemeinschaftentscheidet mehrheitlich über die verwendeten Verteilerschlüssel. Standardmäßig erfolgt eine Umlage nach Miteigentumsanteilen.
    Die Nebenkostenabrechnung für Ihre vermietete Eigentumswohnung erhalten Sie jährlich von der Hausverwaltung. Umlagefähige Nebenkosten können Sie gemäß § 556a Absatz 3 BGB nach dem hier verwendeten Verteilerschlüssel an Ihre Mieter weitergeben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keinen anderen Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart haben.

Unterschiedliche Verteilerschlüssel für einzelne Mietparteien

  • Theoretisch ist es zulässig, für eine Nebenkostenart mit den einzelnen Mietern je unterschiedliche Verteilerschlüssel zu vereinbaren. So können Sie z. B. die Hausmeisterkosten für Mieter A nach Wohnfläche abrechnen, für Mieter B nach Personenzahl und für Mieter C nach umbautem Raum. In der Praxis ist dies jedoch kompliziert, da Sie durch die unterschiedlichen Berechnungsmethoden selten die Gesamtkosten exakt abdecken. Hinzu kommt: Vermieter dürfen sich bei der Wahl der Umlageschlüssel nicht bereichern (also höhere Gesamtkosten errechnen, als tatsächlich angefallen sind). Die Differenz muss daher immer zu Ihrem Nachteil ausfallen.

Welcher Verteilerschlüssel ist der beste?

Für alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ist natürlich eine Umlage nach Verbrauch am sinnvollsten (und in der Regel auch gesetzlich vorgeschrieben). Die anderen Betriebskosten können Sie pauschal nach Wohnfläche abrechnen. Mit diesem Standard-Verteilschlüssel sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Fairer, aber auch aufwändiger ist bei manchen Betriebskostenarten eine Umlage nach Personenzahl (z. B. Müllgebühren, Wasser).

Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, sich für den gerechtesten Verteilerschlüssel zu entscheiden. Eine gewisse Ungerechtigkeit müssen Mieter hinnehmen, allerdings dürfen Verteilerschlüssel einzelne Mietparteien nicht unangemessen benachteiligen. Ist das der Fall, wird der Schlüssel unwirksam und den Mietern steht eine Umlage nach Wohnfläche zu. Bisherige Gerichtsurteile siedelten die Schwelle hierfür jedoch sehr hoch an.

Wann und wie kann ich den Umlageschlüssel ändern?

Einen einmal festgelegten Verteilerschlüssel können Sie nur unter bestimmten Bedingungen ändern:

  1. mit Zustimmung aller betroffenen Mieter
  2. ohne Zustimmung der Mieter, wenn der neue Verteilerschlüssel den Verbrauch oder die Kostenverursachung besser erfasst (z. B. bei Wechsel zu einer Verbrauchserfassung beim Neueinbau von Wasserzählern); erforderlich ist eine Ankündigung in Textform vor Beginn des betroffenen Abrechnungszeitraums
  3. ohne Zustimmung der Mieter, wenn der Mietvertrag einen Änderungsvorbehalt enthält und der Wechsel sachliche Vorteile bietet (z. B. Vereinheitlichung der Nebenkostenabrechnung oder gerechtere Verteilung); ebenfalls nur mit vorheriger Ankündigung
  4. ohne Zustimmung der Mieter, wenn ein Umlageschlüssel durch Veränderungen (z. B. Veränderung der Personenzahl) „grob unbillig“ geworden ist und damit eine erhebliche Benachteiligung für einzelne Mietparteien darstellt (Ausnahmefall, der oft anwaltliche Beteiligung erfordert)
  5. bei einem Mieterwechsel

Gut zu wissen: Ändert bei einer vermieteten Eigentumswohnung die WEG den Umlageschlüssel, dürfen Sie diesen Wechsel ohne Mieterzustimmung übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Mietvertrag keinen anderen Verteilerschlüssel für die Nebenkosten vereinbart haben.

Verteilerschlüssel berechnen

In der Nebenkostenabrechnung erscheint der Verteilerschlüssel meist Begriff (z. B. „Wohnfläche“), gefolgt von der Berechnung des jeweiligen Nebenkostenanteils. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiel für die Berechnung von Umlageschlüsseln:

Berechnung der Nebenkosten mit dem Verteilerschlüssel „Wohnfläche“

  • Die Formel für die Berechnung lautet:

    Gesamtkosten ÷ Gesamtwohnfläche x Fläche der vermieteten Wohnung

    Im Beispiel bewohnt ein Mieter eine Wohnung von 55 Quadratmeter in einem Haus, das insgesamt 200 Quadratmeter Wohnfläche bietet. Im Abrechnungszeitraum ist eine Grundsteuer in Höhe von insgesamt 130 Euro angefallen.

    • Teilen Sie die Gesamtkosten durch die Gesamtwohnfläche: 130 ÷ 200 ergibt rund 0,65 Euro pro Quadratmeter.
    • Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Wohnfläche der betroffenen Wohnung: 0,65 x 55.
    • Der Mieter muss demnach 35,75 Euro Grundsteuer bezahlen.

Berechnung der Nebenkosten mit dem Verteilerschlüssel „Personenanzahl“

  • Hier lautet die Formel für die Berechnung:

    Gesamtkosten ÷ Gesamtzahl der Mieter x Personen im Haushalt

    So können Sie z. B. die jährlichen Müllgebühren in Höhe von 2.300 Euro auf Ihre insgesamt 20 Mieter verteilen:

    • Teilen Sie die Gesamtkosten durch die Mieteranzahl: 2.300 ÷ 20 = 115 Euro – dieser Betrag fällt pro Person im Haus an.
    • Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt demnach 460 Euro (115 x 4), während ein Mieterpärchen nur 230 Euro zahlt.

Berechnung der Nebenkosten mit dem Verteilerschlüssel „Wohneinheit“

  • Die einfache Formel bei diesem Umlageschlüssel lautet:

    Gesamtkosten ÷ Anzahl der Wohnungen

    Beispiel: Für die Gartenpflege fallen in Ihrem Mietshaus mit sechs Wohneinheiten jährlich Kosten in Höhe von 420 Euro an. Bei der Umlage nach Wohneinheit zahlt jede Mietpartei den gleichen Anteil, hier ein Sechstel: 400 ÷ 6 = 70 Euro pro Wohnung.

Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung angeben

Es gibt einige wesentliche Voraussetzungen, damit ein Verteilerschlüssel – und damit auch die gesamte Nebenkostenabrechnung – gültig ist:

  • Transparenz: Bei jeder Nebenkostenart müssen Sie den angewendeten Verteilerschlüssel angeben. Ein fehlender Umlageschlüssel ist ein formaler Fehler und macht die Abrechnung ungültig.
  • Nachvollziehbarkeit: Mieter müssen nachvollziehen können, wie die Aufteilung der Gesamtkosten zustande kommt. Dies können Sie sicherstellen, indem Sie Gesamtkosten, Zeiträume, Umlageschlüssel sowie die errechneten Einzelbeträge übersichtlich auflisten, z. B. in einer Tabelle.
  • Richtigkeit: Ihnen darf bei der Berechnung des Verteilerschlüssels und der Umlage kein Fehler unterlaufen.
  • Gerechtigkeit: Der Verteilerschlüssel, den Sie wählen, darf für einzelne Mieter keine erhebliche Benachteiligung darstellen.

Vorsicht: Fehler beim Verteilerschlüssel (fehlende Angabe oder unverständliche Berechnung) können dazu führen, dass die Nebenkostenabrechnung formal falsch und damit ungültig ist! Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass Ihre Ansprüche auf eine Nachzahlung verfallen. Mehr zu Fristen  und Verjährung  der Nebenkostenabrechnung haben wir separat für Sie zusammengefasst.

Häufige Fragen zu Verteilerschlüssel und Nebenkostenabrechnung

Muss der Verteilerschlüssel im Mietvertrag stehen?

Was gilt, wenn kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist?

Kann der Mieter den Verteilerschlüssel ändern?

Was passiert mit dem Umlageschlüssel bei Leerstand?