Wenn der Nachbar Ihr Grundstück filmt

Immer mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümer installieren Kameras, um sich und ihr Eigentum zu schützen. Mit der Zunahme der privaten Videoüberwachung steigen aber auch Beschwerden von Personen, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Das zeigen aktuelle Zahlen der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten. Deshalb klären wir auf: Was passiert, wenn eine Kamera nicht nur das eigene Zuhause, sondern auch angrenzende Grundstücke erfasst? Was ist bei der privaten Videoüberwachung erlaubt? Welche Möglichkeiten haben Sie als Nachbar, wenn Sie sich in Ihrer Privatsphäre verletzt fühlen? All das klären wir für Sie in unserem Artikel.  

Klar ist: Die Wenigsten installieren Kameras, um ihre Nachbarn auszuspionieren. Vielmehr wollen sie sich vor Einbrüchen oder Vandalismus schützen. Allerdings kann Videoüberwachung einen wirksamen Einbruchschutz immer nur ergänzen. Wichtiger ist die Kombination von verschiedenen Maßnahmen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, schon mit kleinen Schritten große Wirkung zu erzielen. Anfangen sollte man dabei meist mit der Aufrüstung von Fenstern und Türen.

Wenn Sie Ihr Zuhause sicher machen möchten, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Webinar zum Thema Einbruchschutz am 22. Oktober um 18 Uhr. Anmelden können Sie sich hier: Einbruchschutz – Ja! Aber wie?

Außerdem geht unser Newsletter einem Gewitter-Mythos auf den Grund, bietet wichtige Infos über die Sinnhaftigkeit von Erbverträgen und zeigt im Video, wie man alte Sträucher wiederbelebt.

Wir wünschen eine erhellende Lektüre! 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Nachbar filmt mein Grundstück: Und jetzt?

Der Nachbar hat eine Kamera installiert.

© SimplyAdrienne – stock.adobe.com

Einbruchschutz auf der einen Seite, Privatsphäre auf der anderen. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn der Nachbar Ihr Grundstück filmt.

 
Mehr erfahren

 


Erbvertrag: Lohnt sich das?

© ©New Africa- stock.adobe.com

Der Erbvertrag ist für alle Erben bindend – und deutlich strikter als ein Testament. Diese Verbindlichkeit kostet – aber lohnt sich das auch für jeden? Kosten, Nutzen und Widerruf im Überlick.

 
Mehr erfahren

 


Mythos oder sinnvoll: Stecker ziehen bei Gewitter

Bei einem Gewitter wird ein Stecker aus einer Steckdose gezogen.

© Negro Elkha – stock.adobe.com

Früher war es üblich, bei Gewitter die Stecker der Elektrogeräte zu ziehen. Aber ist das immer noch notwendig?

 
Mehr erfahren

 


Umfrage: Probleme mit Einspeisevergütung?

Handwerker installiert ein Solarpanel auf dem Hausdach

© Federico Rostagno – stock.adobe.com

Nicht nur die von der Bundeswirtschaftsministerin vorgeschlagene Abschaffung der Einspeisevergütung für Solarstrom sorgt aktuell für viel Gesprächsstoff. Auch viele Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die bereits einen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisevergütung haben, warten aktuell vergebens auf Zahlungen. Zum Teil erfolgt die Zahlung verspätet, in manchen Fällen bleibt die Überweisung sogar ganz aus. Besonders häufig betroffen sind Kunden des in NRW stark vertretenen Netzbetreibers Westnetz. Um die Situation einschätzen und uns besser für Ihre Interessen einsetzen zu können, führt der Verband Wohneigentum e. V. eine Online-Umfrage durch.

Ziel ist es, herauszufinden, wie verbreitet die Probleme mit der Einspeisevergütung sind und welche Netzbetreiber besonders auffallen.

 
Jetzt an Umfrage teilnehmen

 


Video: So geht das „Auf Stock setzen"

Fotomontage mit Gartenberater Philippe Dahlmann hockend vor einer Detailsaufnahme zum Verjüngungsschnitt

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

In diesem Video erfahren Sie, wie das "Auf Stock setzen“ funktioniert. Außerdem wie Sie alte sowie vergreiste Sträucher regenerieren und neu aufbauen können. Gartenberater Philippe Dahlmann zeigt Schritt für Schritt, worauf dabei zu achten ist und vor allem, wann dieser Verjüngungsschnitt durchgeführt werden sollte.

 
Zum Video

 


Lassen Sie sich diese Vorteile nicht entgehen:

    Grundabsicherung für Haus und Garten
    Hilfe in Rechts- und Steuerfragen
    Beratung zu Bauen, Wohnen, Energie und Garten
    Interessenvertretung in Politik
    Namhafte Kooperationspartner
    Veranstaltungen und Online-Seminare
    kostenlose Verbandszeitschrift „Familienheim und Garten“

 
Werden Sie jetzt Mitglied

Ausgabe 18/2025

Versanddatum: 25.09.2025