Immer mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümer installieren Kameras, um sich und ihr Eigentum zu schützen. Mit der Zunahme der privaten Videoüberwachung steigen aber auch Beschwerden von Personen, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Das zeigen aktuelle Zahlen der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten. Deshalb klären wir auf: Was passiert, wenn eine Kamera nicht nur das eigene Zuhause, sondern auch angrenzende Grundstücke erfasst? Was ist bei der privaten Videoüberwachung erlaubt? Welche Möglichkeiten haben Sie als Nachbar, wenn Sie sich in Ihrer Privatsphäre verletzt fühlen? All das klären wir für Sie in unserem Artikel.
Klar ist: Die Wenigsten installieren Kameras, um ihre Nachbarn auszuspionieren. Vielmehr wollen sie sich vor Einbrüchen oder Vandalismus schützen. Allerdings kann Videoüberwachung einen wirksamen Einbruchschutz immer nur ergänzen. Wichtiger ist die Kombination von verschiedenen Maßnahmen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, schon mit kleinen Schritten große Wirkung zu erzielen. Anfangen sollte man dabei meist mit der Aufrüstung von Fenstern und Türen.
Wenn Sie Ihr Zuhause sicher machen möchten, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Webinar zum Thema Einbruchschutz am 22. Oktober um 18 Uhr. Anmelden können Sie sich hier: Einbruchschutz – Ja! Aber wie?
Außerdem geht unser Newsletter einem Gewitter-Mythos auf den Grund, bietet wichtige Infos über die Sinnhaftigkeit von Erbverträgen und zeigt im Video, wie man alte Sträucher wiederbelebt.
Wir wünschen eine erhellende Lektüre!
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
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Ausgabe 18/2025
Versanddatum: 25.09.2025