Bei den nachfolgenden Haftpflichtversicherungen gelten jeweils die Versicherungssummen je Versicherungsfall von 3.000.000 € für Personen- und/oder Sachschäden sowie 250.000 € für Vermögensschäden.
- Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz für Um-, Aus- oder Neubau bzw. Reparaturen sowie Selbsthilfearbeiten bis zu 50.000 € an einem Ein- bis Vierfamilienhaus, soweit die Bausumme den Betrag von 500.000 € nicht übersteigt (keine Unfallversicherung).
Die Bausumme ist die Gesamtbausumme (Bruttokosten) einschließlich des Wertes der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe.
Im Einzelnen zählen zur Bausumme:
- Die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabearbeiten) einschließlich der Herstellung der Hausanschlüsse (ggf. zuzüglich Kosten für Abbrucharbeiten)
- Die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung (z.B.: Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- und Plattenlegearbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten. Nicht zu berücksichtigen sind Malerarbeiten, da diese nicht der Herstellung des Gebäudes selbst, sondern der Herstellung der Bewohnbarkeit dienen)
- Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (z.B. PV-Anlagen), nicht aber die Kosten der Maschinen selbst
- Die Baunebenkosten (z.B.: Architekten) und sonstige Planungskosten, Kosten für Behördenleistungen, jedoch keine Finanzierungskosten
Der Kaufpreis für das Grundstück sowie Erschließungskosten gehören nicht dazu.
- (Unter-)Mieterhaftpflicht
- Häusliche Abwässer-Haftpflicht
- Kleintierhaltungshaftpflicht