Der Leistungsumfang einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann je nach Anbieter variieren. Daher lohnt sich der Vergleich verschiedener Policen, um die Versicherung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse bzw. die jeweiligen Besonderheiten Ihres Hauses und Ihres Grundstücks anzupassen.
Diese Schäden sind immer durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert:
- Sachschäden sind dann gegeben, wenn etwas kaputt geht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein parkendes Auto von einem herunterfallenden Dachziegel beschädigt wird.
- Personenschäden entstehen zum Beispiel dann, wenn sich jemand verletzt, etwa weil ein Besucher Ihres Grundstücks auf einem vereisten Gehweg ausrutscht.
- Vermögenschäden entstehen zum Beispiel dann, wenn eine Person, die sich in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück verletzt hat, für längere Zeit nicht arbeiten kann.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen umfassen zudem standardmäßig auch einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer prüft, inwiefern Schadensansprüche, die andere Personen Ihnen gegenüber erheben, berechtigt sind. Der passive Rechtsschutz beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für einen Strafverteidiger, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen.
Ebenso sind in der Regel neben allen Eigentümern auch Hausmeister oder Verwalter durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftplicht versichert. Es kann sich aber lohnen, im Einzelfall zu prüfen, inwiefern der Versicherungsschutz auch für Helfer gilt, die Sie unentgeltlich und gelegentlich bei der Pflege von Haus und Grundstück unterstützen. Der Versicherungsumfang kann hier bei verschieden Anbietern Unterschiede aufweisen.
Manche Versicherer bieten zudem den Schutz vor Umweltschäden an. Das kann für Sie zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Öltank in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück haben. Auch Blockheizkraftwerke oder Photovoltaikanlagen lassen sich versichern. Bei PV-Anlagen können Schäden zum Beispiel dadurch entstehen, dass sich Teile durch starken Wind lösen und vom Dach herabfallen. Wird die Haftung für solche Schäden nicht durch das Unternehmen übernommen, das die Anlage installiert hat, ist es ratsam, auch dieses Risiko durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzusichern.
Zudem bieten einige Versicherer auch eine Forderungsausfalldeckung an. Diese Versicherungsleistung schützt Sie für den Fall, dass Sie selbst von einem Schaden betroffen sind, der eigentliche Verursacher des Schadens diesen aber nicht bezahlen kann. Zum Beispiel, wenn einer Ihrer Mieter die vereinbarten Mietzahlungen nicht mehr begleichen kann.
Manche Schäden werden erst nach Jahren offensichtlich, wie zum Beispiel Schimmelbildung, die durch undichte Wasserleitungen verursacht wird. In der Fachsprache heißt das Allmählichkeitsschaden.
Manche Anbieter von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen ermöglichen es Ihnen, sich auch vor solchen Risiken zu schützen. Ratsam ist zudem, in den Leistungsumfang der Versicherung auch solche Schäden aufzunehmen, die durch kleinere Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen bzw. Sanierungen verursacht werden. Die meisten Versicherer begrenzen den Schutz, den sie gewähren, allerdings. Maßgeblich sind hier die jeweiligen Kosten einer Baumaßnahme.