Aus Gründen des Umweltschutzes ist hierzulande der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen fast überall verboten. Ausnahmen gibt es allerdings bei besonders extremen Witterungsbedingungen und für gefährliche Stellen wie beispielsweise Steigungen bzw. Gefällstücke. Am besten sollte der geräumte Gehweg mit Sand oder Feinsplitt bestreut werden, damit keine Rutschgefahr besteht. Sobald Schnee und Eis wieder geschmolzen sind, müssen die Reste zusammengefegt werden, damit die Gullys nicht verstopfen.
Unklar ist oft, wo der geräumte Schnee entsorgt werden darf. Auch hier gibt es eine klare Vorgabe: Rinnsteine und Parkplätze müssen frei bleiben!
Sollte jemand auf dem Gehweg ausrutschen und sich Verletzungen zuziehen, muss der Betroffene übrigens nachweisen, dass der Grundstückseigentümer seiner Räumflicht nicht nachgekommen ist.
Gerne gibt der Verband Wohneigentum NRW e.V. weitere wertvolle Tipps zu allen Themen rund um das Wohnen. Eine E-Mail an info@wohneigentum.nrw genügt.