Fahnenmast im Garten: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Portraitfoto von Rechtsanwalt Stephan Dingler
Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Bei vielen wird während der Fußball-WM 2026 am privaten Fahnenmast im Garten die Deutschlandflagge gehisst. Die Errichtung eines Fahnenmastes auf einem privaten Grundstück ist zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW beschlossen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche rechtlichen Vorgaben Sie dazu beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht genehmigungspflichtig ist ein Fahnenmast mit maximal 10 Metern Höhe
  • Die Errichtung eines Fahnenmastes im Garten muss fachmännisch durchgeführt werden.
  • Mieter benötigen die Erlaubnis ihrer Vermieter.
  • Nachbarn können sich durch den Lärm im Garten, durch die im Wind wehende Flagge gestört fühlen.
Ein genehmigter Fahnenmast im Garten mit Abstand zum Nachbarn, betrachtet vom Nachbargrundstück.  © Tobias Arhelger – stock.adobe.com
Sie wollen zur WM 2026 eine Deutschlandflagge hissen? Beim Fahnenmast im Garten gibt es einiges zu beachten. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht genehmigungspflichtig ist ein Fahnenmast mit maximal 10 Metern Höhe
  • Die Errichtung eines Fahnenmastes im Garten muss fachmännisch durchgeführt werden.
  • Mieter benötigen die Erlaubnis ihrer Vermieter.
  • Nachbarn können sich durch den Lärm im Garten, durch die im Wind wehende Flagge gestört fühlen.

Wann ist eine Baugenehmigung für den Fahnenmast im Garten notwendig?

Um einen Fahnenmast im Garten errichten zu können, benötigen Sie nur dann eine Baugenehmigung, wenn der Mast eine maximale Höhe von 10 Metern überschreitet. Ist er niedriger, darf der Mast auch ohne Genehmigung aufgestellt werden. In einigen Bundesländern oder Gemeinden besteht die Möglichkeit von Sonderregelungen. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt oder Durchsicht der Bauordnung kann viel Ärger ersparen.

Kann ich einen Fahnenmast im Garten selbst errichten?

Fahnenmasten benötigen ein Fundament. Aus diesem Grund muss die Errichtung des Fahnenmastes fachmännisch (aber nicht von einem Fachmann) durchgeführt werden. Mindestens zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück (und zwar in alle Richtungen) sind rechtlich vorgeschrieben

Erlaubnis des Vermieters notwendig

Ist der Garten gemietet, ist eine Erlaubnis des Vermieters notwendig, wenn Sie einen Fahnenmast aufstellen möchten. Denn grundsätzlich stellt jedes Fundament eine bauliche Veränderung dar. Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft!

Gut zu wissen: Wenn Mieter einen Fahnenmast am Gebäude anbringen wollen, ist dies ebenfalls eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung, denn die Wandhalterung geht eine feste Verbindung mit dem Gebäude ein.

Streit unter Nachbarn wegen Fahnenmast im Garten

Da Flaggen nicht lautlos im Wind wehen, geht es nicht nur um eine optische Veränderung. Ihre Nachbarn könnten sich durch Ihren Fahnenmast im Garten gestört fühlen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Az. 8 K 1679/12) handelt es sich dabei nicht um eine unzumutbare Störung.

Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt (Beschl. v. 08.07.2017, Az.: 10 A 1787/13): Demnach „stellt ein auf dem privaten Grundstück errichteter Fahnenmast eine dem Wohnen zugehörige Nebenanlage im Sinne der Baunutzungsverordnung dar, die sowohl im reinen als auch im allgemeinen Wohngebiet der Art nach zulässig ist.“

Trotzdem ist es aus Sicht des Verband Wohneigentum NRW e.V. immer ratsam, vor der Errichtung des Fahnenmastes mit dem Nachbarn zu sprechen. So kann man sich schon im Vorfeld darauf einigen, die Flagge bei starkem Wind und Regen einzuziehen, um den Lärmpegel zu minimieren.

Tipp: Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 kann es durch privates Fußballschauen zu Lärmbelästigungen kommen, die rechtliche Konsequenzen haben können. Da die Spiele häufig während der Ruhezeiten in NRW stattfinden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Privates Public Viewing: Was ist erlaubt?

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
Stephan Dingler
Rechtsberater

Stephan Dingler