Dortmund: Autowaschen erlaubt auf wasserundurchlässigen Flächen mit Anschluss an Mischwasserkanal; verboten sind aggressive, feuergefährliche, giftige etc. Reinigungsmittel und Hochdruckreiniger sowie Motor- und Unterbodenwäsche.
Bielefeld: Reinigung mit klarem Wasser erlaubt; Hochdruckreiniger dürfen nur für Oberflächen mit kaltem Wasser eingesetzt werden; verboten ist die Autowäsche in der Nähe von Gewässern sowie Unterboden- und Motorwäsche.
Bochum: Abspülen mit klarem Wasser ohne Hochdruckreiniger auf un- oder teilbefestigten Flächen erlaubt; auf befestigten Flächen sind zudem biologisch abbaubare Reinigungsmittel erlaubt, wenn ein Anschluss an einen Misch- oder Schmutzwasserkanal besteht.
Düsseldorf: Autowaschen abseits von genehmigten Waschplätzen in jeder Form verboten.