Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Was beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?
Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung
Was ist im Schadensfall zu tun?
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kontaktieren Sie bitte vorab unsere Geschäftsstelle.
Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.
Wichtig!
Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.