Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz

Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.

Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Was beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?

Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung

Schadensmeldung

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.

Bedingungen 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kontaktieren Sie bitte immer vorab telefonisch (Tel.: 0231 941138-0) unsere Geschäftsstelle.

Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.

Wichtig!

  • Vor Antragstellung auf Deckungsschutz muss eine Güteberatung bei einem der Vertragsanwälte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. oder in unserer Geschäftsstelle stattfinden.
  • Der Vertragsanwalt muss diese Güteberatung auf dem Antragsvordruck auf Deckungsschutz ausdrücklich bestätigen.

Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.

Information zum Vorgehen bei einem Rechtsschutzfall

  • Die Vorgehensweise bei der Einreichung der Deckungsanfragen zu einem Rechtsschutzfall hat sich geändert. Wie die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH uns mitgeteilt hat, dürfen wir laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ihre Anfragen nicht mehr für Sie einreichen.
  • Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie deshalb ab sofort Ihre Deckungsanfrage direkt an die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellen!
  • Für Ihre Deckungsanfrage benötigen Sie von uns vorab eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Diese schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Wichtig:

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung einer Güteberatung auf unserem Schadensformular durch einen Vertragsanwalt des Verband Wohneigentum NRW. Diese muss auch der Deckungsanfrage beigefügt werden.

Ein Rechtsanwalt darf erst für Sie tätig werden, sobald Sie eine Deckungszusage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erhalten haben. Wird Ihr Anwalt für Sie tätig, bevor Sie eine Deckungszusage erhalten haben, können für Sie hohe Kosten entstehen, falls Ihr Rechtsschutzfall von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen wird.