Wir haben praktische Tipps für Sie: Haus – Garten – Recht

Dieser Tage flattern bei vielen Wohneigentümerinnen und -eigentümern die Grundsteuer- und Gebührenbescheide für 2026 in die Briefkästen. Wie bereits letztes Jahr befürchtet, wird die Grundsteuer in diesem Jahr für viele noch einmal steigen. Denn zahlreiche Städte in NRW haben keine reduzierten Hebesätze für Wohngrundstücke mehr – ihnen ist die Gefahr zu groß, dass diese „Begünstigung“ vor Gericht gekippt wird. Aber sollten Sie als Betroffene juristisch gegen die neuen, höheren Bescheide vorgehen? Leider hat das wenig Aussicht auf Erfolg! Was Sie dennoch tun können, verraten wir Ihnen in der nächsten Woche – mit einem Sondernewsletter.

In unserem heutigen Newsletter wollen wir aber zunächst auf einige andere Themen eingehen: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, können Sie sich einen Teil der Kosten für Ihren Wärmepumpenstrom zurückerstatten lassen. Was dahinter steckt und welche Bedingungen gelten, haben wir in unserem aktuellen Artikel zum Thema erklärt. Wichtig: Sie müssen schnell sein – und bis Ende Februar handeln!

Sie heizen noch mit Gas, stehen aber gerade vor dem Wechsel auf eine Wärmepumpe? Dann dürften Sie unsere anderen beiden Top-Themen dieses Newsletters interessieren: Denn am 18. Februar machen wir einen Praxischeck. Insgesamt drei Eigentümerinnen und Eigentümer berichten, wie gut die Technologie bei ihnen zu Hause funktioniert.

Ein anderer Aspekt, der für Sie beim Umstieg auf eine andere Heizung wichtig ist: Für die Stilllegung Ihres Gasanschlusses entstehen Kosten – bislang sind die aber gesetzlich kaum geregelt. Worauf Sie sich gefasst machen müssen, was ein aktuelles Gerichtsurteil für Verbraucher bedeutet und was der Verband Wohneigentum NRW für die Zukunft fordert, lesen Sie in unserem Artikel!  

 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Gasleitung abschalten: Schauen Sie bei den Kosten genauer hin!

Eine Person möchte die Gasleitung abschalten.

© grigvovan – stock.adobe.com

Planen Sie, in Zukunft mit einer Wärmepumpe statt mit Gas zu heizen? Dann wissen Sie bestimmt, dass Ihre Gasleitung danach abgeschaltet oder zurückgebaut werden muss. Und dabei sollten Sie genau hinsehen, denn die Kosten für diesen Service sind oft nicht transparent und variieren darüber hinaus von Anbieter zu Anbieter. Je nach regionalem Gasnetzbetreiber werden völlig unterschiedliche Preise verlangt – von gratis bis mehrere Tausend Euro. Mit der Kostenweitergabe für eine Stilllegung eines Gasanschlusses durch den Gasnetzbetreiber an die Kunden beschäftigt sich auch ein Gerichtsurteil aus dem letzten Monat. Das Urteil ist zwar derzeit noch nicht rechtskräftig, gilt aber bereits als wichtiges Signal für Verbraucher. Lesen Sie vorab unsere Tipps, wenn Sie nicht unnötig Geld ausgeben möchten!

 
Mehr zu den Kosten und zum aktuellen Gerichtsurteil

 


Webinar: Erfahrungsberichte nach dem Wechsel zur Wärmepumpe

 Heizsystem Wärmepumpe an einem Neubau-Wohnhaus

© Bernd – stock.adobe.com

Sie planen den Umstieg auf eine Wärmepumpe und möchten wissen, worauf es dabei wirklich ankommt? In unserem Webinar „Wärmepumpe – Erfahrungsbericht, Tipps und Anregungen" am 18. Februar berichten drei Hauseigentümer/-innen über ihre persönlichen (positiven und negativen) Erfahrungen mit dem Heizungstausch. Sie alle wohnen in einem Altbau. Ein Eigentümer hat sein Haus vor dem Einbau der Wärmepumpe energetisch saniert – zwei haben nur minimale Änderungen vorgenommen. Interessant sind diese Praxisbeispiele besonders für alle, die ein Bestandsgebäude besitzen. Im Webinar erfahren Sie unter anderem, welche Maßnahmen wichtig waren, wie teuer der Umbau war und wo sich Geld sparen lässt, wie gut die Wärmepumpe heute läuft und welche Erkenntnisse sich aus den Praxisbeispielen ableiten lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung – auch Nicht-Mitglieder können kostenlos teilnehmen!

 
Jetzt von den Erfahrungen anderer Eigentümer profitieren

 


Webinar: Wie den feuchten Keller sanieren? Schnell noch für heute anmelden!

© Michael Eichhammer – stock.adobe.com

Ist der Keller in Ihrem Haus feucht und Sie wissen nicht, was sie dagegen tun können? Dann melden Sie sich schnell noch für unser heutiges Webinar an, damit Sie das Problem endlich angehen können! Unsere Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen (Dipl.-Ing. Architektin/öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige – IHK) hat praxisorientierte Tipps zur Keller-Sanierung im Altbau für Sie. Heute Abend ab 18 Uhr erfahren Sie zudem, warum es bei der Kellersanierung nicht immer die teuerste Lösung sein muss, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Übrigens: Die Teilnahme ist kostenlos!

 
Jetzt anmelden und heute noch teilnehmen

 


Online-Gartenwoche im Februar: 5 Tage – 5 Themen

Collage mit Portraits aller hauptamtlichen Gartenberater

© Verband Wohneigentum e.V.

Lieben Sie Ihren Garten und möchten ihn gerne zu einer naturnahen Oase machen – mit standortgerecht ausgewählten Pflanzen und gut geschnittenen Bäumen und Sträuchern? Wünschen Sie sich einen grünen Rückzugsort für Mensch und Tier, an dem Artenvielfalt groß geschrieben wird und sich große und kleine Besucher wohl und sicher fühlen können? Benötigen Sie dazu aber praxisnahe Tipps vom Garten-Profi, die Sie auch in Ihrem Garten umsetzen können? Dann ist die diesjährige Online-Gartenwoche vom 23. bis 27. Februar bestimmt etwas für Sie! Ob Obstgehölz- oder Strauchschnitt, insektenfreundliche, naturnahe und pflegeleichte Gärten oder die Gestaltung von Gärten für Kinder: In täglichen Webinaren ab 18 Uhr vermitteln unsere erfahrenen Gartenberater/-innen praxisnahes Wissen – inklusive der Möglichkeit, Fragen zu stellen. Rechtzeitig vor dem Start der Gartensaison versorgt Sie so das Team der Gartenberatung im Verband Wohneigentum mit wertvollen Tipps. Jetzt anmelden und kostenlos teilnehmen! 

 
Mehr zu Terminen und Themen der Online-Gartenwoche

 


Beim Heckenschnitt die Schutzzeit nicht vergessen!

Wann ist es verboten die Hecke zu schneiden?

© Mediteraneo – stock.adobe.com

Wenn Sie vorhaben, Ihre Hecke radikal zu schneiden, sollten Sie bald aktiv werden. Aber was heißt denn überhaupt radikal, und wie war das denn noch mit der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September? Was ist mit dem Schnitt von anderen Sträuchern, Büschen und Gehölzen in Ihrem Garten? Drohten da nicht auch hohe Bußgelder? Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen, damit Sie beim Heckenschnitt alles richtig machen – im Einklang mit dem Gesetz und ohne den Naturschutz zu missachten. So bleibt die Hecke in Form und die Tiere sind geschützt.

 
Das ist beim Rückschnitt vor Anfang März und danach erlaubt

 


YouTube-Video: So schneiden Sie Johannisbeeren richtig

Vorschaubild für ein YouTube-Video zum Thema Johannisbeeren schneiden

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Wenn Sie wissen möchten, wann und wie Sie Johannisbeeren richtig schneiden, gibt Ihnen unser YouTube-Video einen anschaulichen Überblick. Gartenberater Philippe Dahlmann erklärt Ihnen an unterschiedlichen Johannisbeer-Arten, wann welche Triebe entfernt werden sollten. Detailliert zeigt er Ihnen an roten und schwarzen Johannisbeersträuchern, wie es richtig geht und welches Werkzeug dafür benötigt wird. Der Lohn für diese Schnitt-Arbeit: Sie erhalten viele Früchte zur nächsten Erntezeit. Über Kommentare, Likes und auch neue Abonnent/-innen freuen wir uns sehr!

 
Hier geht's zum Video bei YouTube

 


Ausgabe 04/2026

Versanddatum: 05.02.2026