Dieser Tage flattern bei vielen Wohneigentümerinnen und -eigentümern die Grundsteuer- und Gebührenbescheide für 2026 in die Briefkästen. Wie bereits letztes Jahr befürchtet, wird die Grundsteuer in diesem Jahr für viele noch einmal steigen. Denn zahlreiche Städte in NRW haben keine reduzierten Hebesätze für Wohngrundstücke mehr – ihnen ist die Gefahr zu groß, dass diese „Begünstigung“ vor Gericht gekippt wird. Aber sollten Sie als Betroffene juristisch gegen die neuen, höheren Bescheide vorgehen? Leider hat das wenig Aussicht auf Erfolg! Was Sie dennoch tun können, verraten wir Ihnen in der nächsten Woche – mit einem Sondernewsletter.
In unserem heutigen Newsletter wollen wir aber zunächst auf einige andere Themen eingehen: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, können Sie sich einen Teil der Kosten für Ihren Wärmepumpenstrom zurückerstatten lassen. Was dahinter steckt und welche Bedingungen gelten, haben wir in unserem aktuellen Artikel zum Thema erklärt. Wichtig: Sie müssen schnell sein – und bis Ende Februar handeln!
Sie heizen noch mit Gas, stehen aber gerade vor dem Wechsel auf eine Wärmepumpe? Dann dürften Sie unsere anderen beiden Top-Themen dieses Newsletters interessieren: Denn am 18. Februar machen wir einen Praxischeck. Insgesamt drei Eigentümerinnen und Eigentümer berichten, wie gut die Technologie bei ihnen zu Hause funktioniert.
Ein anderer Aspekt, der für Sie beim Umstieg auf eine andere Heizung wichtig ist: Für die Stilllegung Ihres Gasanschlusses entstehen Kosten – bislang sind die aber gesetzlich kaum geregelt. Worauf Sie sich gefasst machen müssen, was ein aktuelles Gerichtsurteil für Verbraucher bedeutet und was der Verband Wohneigentum NRW für die Zukunft fordert, lesen Sie in unserem Artikel!
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
Ausgabe 04/2026
Versanddatum: 05.02.2026