Erstattung für Wärmepumpenstrom Geld zurück für KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage

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Reinhard Loch

Energieberater

Eigentümer einer Wärmepumpe können sich das Geld von zwei festgelegten Umlagen – die sogenannte KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage – zurückholen. Wie das funktioniert und welche Musterschreiben zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler hat, kann eine Rückerstattung geltend machen.
  • Der Stromverbrauch des letzten Kalenderjahrs muss bis Ende Februar beim Energieversorger gemeldet werden.
  • Der Bundesverband Wärmepumpe bietet Musterschreiben für die Erstattung an.
Die Außeneinheit einer Wärmepumpe steht vor einem Haus in einem Garten  © snapshotfreddy – stock.adobe.com
Verbraucher/-innen mit Wärmepumpe können sich die Entgelte von zwei Umlagen erstatten lassen und so Geld vom Staat zurückbekommen.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler hat, kann eine Rückerstattung geltend machen.
  • Der Stromverbrauch des letzten Kalenderjahrs muss bis Ende Februar beim Energieversorger gemeldet werden.
  • Der Bundesverband Wärmepumpe bietet Musterschreiben für die Erstattung an.

Wie erhalte ich für die Wärmepumpe Geld zurück?

Um die Rückerstattung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage zu bekommen, müssen Sie Ihrem Energieversorger mitteilen, wie viel Netzstrom Sie im letzten Kalenderjahr genutzt haben. Einige Stromversorger bieten dazu auf Ihren Internetseiten passende Formulare oder Meldebögen an. Diese füllen Sie einfach aus und übersenden diese an den Energiedienstleister.

Sie können die Meldung über den genutzten Netzstrom aber auch formlos einreichen.

Höhe der Erstattung für Wärmepumpenstrom

Die Höhe der Rückerstattung für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage ist abhängig von Ihrem Verbrauch. Bei einem Verbrauch der Wärmepumpe von 6.000 kWh, können Sie aktuell circa 65 Euro im Jahr sparen.

Musterschreiben für die Erstattung verwenden

Der Bundesverband Wärmepumpe bietet Musterschreiben für die Rückerstattung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage an.

Dazu weißt der BWP darauf hin das Musterschreiben rechtzeitig und am besten bis zum 21. Februar 2026 zu versenden. Das sei wichtig, damit des Energieversorgungsunternehmen die Frist gegenüber dem Netzbetreiber einhalten kann.

Unter folgendem Link finden Sie die jeweiligen Downloaddokumente: Musterschreiben für Rückerstattung Wärmepumpenstrom

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Warum gibt es die Erstattung für Wärmepumpen?

Die Bundesregierung belohnt Ihre Mitwirkung an der Energiewende. Dafür senkt die Regierung zwei Umlagen und macht damit den Strompreis für Sie günstiger. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage sind beide fester Preisbestandteil Ihres Wärmepumpen-Stromtarifs. Beide Umlagen werden für Wärmepumpen-Betreiber gesenkt.

Durch § 22 des Energiefinanzierungsgesetztes (EnFG) werden beide Umlagen auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist die KWKG-Umlage?

  • Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugt gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme innerhalb eines Verbrennungsprozesses. Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus diesen Anlagen gefördert, in dem der Stromnetzbetreiber für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber zahlt. Der Einsatz von KWK-Anlagen ist umweltfreundlich, da weniger Energie eingesetzt werden muss und dadurch weniger Kohlendioxid-Emissionen entstehen. Die Umlage betrug im Jahr 2025 0,277 Cent je Kilowattstunde. Für 2026 erhöht sich die Umlage auf 0.446 Cent je Kilowattstunde.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

  • Die Umlage wurde 2013 eingeführt, um mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks zu zahlen, wenn diese verspätet an das Übertragungsnetz an Land angebunden wurden und es in der Anbindung lang andauernde Unterbrechungen gab. Seit 2019 wird mit der Umlage auch die Errichtung und der Betrieb der Anbindungsleistungen finanziert. Die Umlage betrug 2025 0,816 Cent je Kilowattstunde. Für 2026 steigt sie auf 0,941 Cent je Kilowattstunde.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung erfüllt sein?

Damit die beiden Umlagen wirklich reduziert werden und Sie eine Rückerstattung bekommen, müssen Sie nur wenige Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  2. Ihre Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
  3. Verbraucher/-innen müssen bis einige Tage vor dem 28. Februar tätig werden. Denn bis zu diesem Datum müssen die Energieversorger den Befreiungsanspruch dem jeweiligen Netzbetreiber mitteilen.

Gut zu wissen: Auch nach dem 28. Februar können Sie von der Erstattung profitieren: Allerdings reduzieren sich die Ansprüche nach dem 28. Februar um 20 Prozent (§ 52 Abs. 2 EnfG). Nach dem 31. März gibt es jedoch keine Chance mehr auf eine Erstattung (§ 53 Abs. 1 EnfG).

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Reinhard Loch