Rückerstattung für Wärmepumpenstrom: So bekommen Sie Geld zurück

Sie heizen mit einer Wärmepumpe? Dann könnten Sie sich Geld vom Staat zurückholen. Denn Eigentümer von Wärmepumpen können sich die Entgelte für zwei Umlagen erstatten lassen. Dafür muss die Forderung für die Rückerstattung von genutztem Netzstrom bis Ende Februar bei Ihrem Energieversorger eingereicht werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bundesregierung gewährt auf Stromtarife für Wärmepumpen gewisse Vorteile.
  • Wohneigentümer mit Wärmepumpe können sich das Geld von zwei festgelegten Umlagen  – die sogenannte KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage - zurückholen. 
  • Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler hat, kann Rückerstattung geltend machen.  
  • Stromverbrauch muss bis Ende Februar beim Energieversorger gemeldet werden.
Die Außeneinheit einer Wärmepumpe steht vor einem Haus in einem Garten  © snapshotfreddy – stock.adobe.com
Verbraucher/-innen mit Wärmepumpe können sich die Entgelte von zwei Umlagen erstatten lassen und so Geld vom Staat zurückbekommen.  
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bundesregierung gewährt auf Stromtarife für Wärmepumpen gewisse Vorteile.
  • Wohneigentümer mit Wärmepumpe können sich das Geld von zwei festgelegten Umlagen  – die sogenannte KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage - zurückholen. 
  • Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler hat, kann Rückerstattung geltend machen.  
  • Stromverbrauch muss bis Ende Februar beim Energieversorger gemeldet werden.

Rückzahlung für Wärmepumpenstrom möglich

Die Bundesregierung belohnt Ihre Mitwirkung an der Energiewende. Dafür senkt die Regierung zwei Umlagen und macht damit den Strompreis für Sie günstiger. Die KWKG-Umlage  und die Offshore-Netzumlage  sind beide fester Preisbestandteil Ihres Wärmepumpen-Stromtarif. Beide Umlagen werden für Wärmepumpen-Betreiber gesenkt.

Was sind die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage?

  • KWKG-Umlage: Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugt gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme innerhalb eines Verbrennungsprozesses. Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus diesen Anlagen gefördert, in dem der Stromnetzbetreiber für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber zahlt. Der Einsatz von KWK-Anlagen ist umweltfreundlich, da weniger Energie eingesetzt werden muss und dadurch weniger Kohlendioxid-Emissionen entstehen. Die Umlage betrug im Jahr 2025 0,277 Cent je Kilowattstunde. Für 2026 erhöht sich die Umlage auf 0.446 Cent je Kilowattstunde.

    Offshore-Netzumlage: Die Umlage wurde 2013 eingeführt, um mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks zu zahlen, wenn diese verspätet an das Übertragungsnetz an Land angebunden wurden und es in der Anbindung lang andauernde Unterbrechungen gab. Seit 2019 wird mit der Umlage auch die Errichtung und der Betrieb der Anbindungsleistungen finanziert. Die Umlage betrug 2025 0,816 Cent je Kilowattstunde. Für 2026 steigt sie auf 0,941 Cent je Kilowattstunde. 

Durch § 22 des Energiefinanzierungsgesetztes (EnFG)  werden beide Umlagen auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten für die Umlagen-Reduzierung?

Damit die beiden Umlagen wirklich reduziert werden und Sie eine Rückerstattung bekommen, müssen Sie nur wenige Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  2. Ihre Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.

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Müssen Fristen eingehalten werden?

Verbraucher/-innen müssen bis einige Tage vor dem 28. Februar tätig werden. Denn bis zu diesem Datum müssen die Energieversorger den Befreiungsanspruch beim jeweiligen Netzbetreiber mitteilen.

Auch nach dem 28. Februar können Sie von der Erstattung profitieren: Allerdings reduzieren sich die Ansprüche nach dem 28. Februar um 20 Prozent (§ 52 Abs. 2 EnfG). Nach dem 31. März gibt es jedoch keine Chance mehr auf eine Erstattung (§ 53 Abs. 1 EnfG).

Wie kann die Rückerstattung beantragt werden?

Um die Rückerstattung der beiden Umlagen zu bekommen, müssen Sie Ihrem Energieversorger mitteilen, wie viel Netzstrom Sie im letzten Kalenderjahr genutzt haben. Einige Stromversorger bieten dazu auf Ihren Internetseiten passende Formulare oder Meldebögen an. Diese füllen Sie einfach aus und übersenden diese an den Energiedienstleister. Sie können die Meldung über den genutzten Netzstrom aber auch formlos einreichen

Hinweis: Der Bundesverband Wärmepumpe bietet ein Musteranschreiben für die Rückerstattung der Umlagen an. 

Sparen Sie circa 65 Euro mit der Umlagen-Reduzierung

Mit der Senkung der beiden Umlagen erhalten Endkunden eine Entlastung bei den Stromkosten. Bei einem Verbrauch der Wärmepumpe von 6.000 kWh, können Sie aktuell circa 65 Euro im Jahr sparen.

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