Das Prinzip ist einfach: Der Anbieter stellt Ihnen für 15 bis 20 Jahre eine Solaranlage zur Verfügung und erhebt dafür eine monatliche Mietgebühr. Er kümmert sich um die Montage und teilweise um die Wartung, außerdem übernimmt er Zusatzleistungen wie Planung, Versicherung und Anmeldung beim Strombetreiber. Nach Ablauf der Vertragszeit entscheiden Sie, ob Sie die PV-Anlage zum (symbolischen) Restwert kaufen oder abbauen lassen.
Praktisch: Auch beim Mietmodell stehen Ihnen die Erträge der Photovoltaik-Anlage zur Verfügung. Sie können den erzeugten Strom einer gemieteten Solaranlage selbst nutzen und/oder gegen Vergütung einspeisen.
So kann die Miete einer Solaranlage ablaufen:
- Anfrage beim Anbieter
- Anbieter prüft Voraussetzungen (Dachfläche, Neigung, Ausrichtung etc.) und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot.
- Klärung der Details zum Mietvertrag wie Laufzeit, zusätzlicher Stromspeicher, vorzeitige Beendigung etc.; anschließend unterzeichnen Sie den Mietvertrag. Eine Anzahlung ist in der Regel nicht nötig.
- Anbieter plant und installiert die PV-Anlage. Zudem erfüllt er rechtliche Vorschriften wie die Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Erst nach Abschluss der Installation zahlen Sie die vereinbarte Miete und können nun die Anlage in vollem Umfang nutzen; notwendige Wartung und Reparaturen übernimmt meist der Anbieter.
- Wenn die Laufzeit endet, können Sie – je nach Vertrag – das Mietverhältnis verlängern oder die Solaranlage zum Restwert (häufig nur ein symbolischer Beitrag von 1 Euro) kaufen oder abbauen lassen.
Bei einigen Anbietern können Sie zusätzlich zur eigenen oder gemieteten Solaranlage einen Batteriespeicher mieten. Dafür fällt eine höhere Miete an, allerdings erhöht sich auch der Eigenverbrauch.