Was ist im Schadensfall zu tun?

Der Versicherte (= Mitglied)

  1. meldet den Rechtsschutzfall zunächst unverzüglich dem Verband Wohneigentum NRW e.V., Himpendahlweg 2, 44141 Dortmund, Telefon: 0231 / 94 11 38 - 0, Fax 0231 / 94 11 38 - 99, E-mail info@remove-this.wohneigentum.nrw . Daraufhin erhält das Mitglied von uns eine Mitgliedsbescheinigung, die vom Mitglied oder vom beauftragten Anwalt mit den zum Rechtsschutzfall gehörenden Unterlagen bei der ERGO Versicherung AG eingereicht werden muss.
  2. beauftragt nach Information durch den Verband den Rechtsanwalt seiner Wahl. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten verweisen wir auf die erforderliche Güteberatung durch die Vertragskanzleien. Er informiert den jeweiligen Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage, gibt ihm die Beweismittel an, erteilt die erforderlichen Auskünfte und beschafft die notwendigen Unterlagen,
  3. gibt dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheiten,
  4. stimmt vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln diese mit dem Versicherer ab (auch durch Anwalt möglich),
  5. vermeidet alles, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.