Alle Jahre wieder wird im Dezember ums Geld gestritten. Denn kurz vor Weihnachten entscheiden unsere Städte, wie viel Grundsteuer und Gebühren sie im kommenden Jahr von Ihnen verlangen. Genau in diesem Zeitraum gab es zwei Urteile, die es in sich haben: Erst hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in erster Instanz die Grundsteuer-Ermäßigungen für Wohngrundstücke einiger NRW-Kommunen gekippt. In vielen Stadträten werden dieser Tage deshalb die ermäßigten Hebesätze fürs Wohnen wieder zurückgenommen – andere werden durch das Urteil abgeschreckt, die Ermäßigung überhaupt erst einzuführen. Immerhin: Ein paar Städte (wie Essen oder Oberhausen) haben sich entschieden, die Grundsteuer erst Mitte 2026 einzukassieren – in der Hoffnung, dass das Urteil bis dahin in zweiter Instanz wieder zurückgenommen wird.
Leider reiht sich das Gelsenkirchener Grundsteuer-Urteil trotzdem in eine Reihe von Nachrichten ein, die wohl zu erneuten Kostensteigerungen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer führen werden.
Noch höhere Wellen hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs geschlagen, der Anfang Dezember drei Klagen gegen die seit diesem Jahr geltenden Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer abgewiesen hat. Auch das ist ein „schwerer Rückschlag“, wie unser Bundesverband treffend kommentiert. Wir wollen in unserem Newsletter deshalb noch einmal aus NRW-Perspektive auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Grundsteuer blicken.
Weil wir Ihnen kurz vor Weihnachten aber nicht nur schlechte Nachrichten überbringen wollen, haben wir in unserem letzten Newsletter des Jahres 2025 noch einen Bericht über eine neue Offensive des Landes NRW für bezahlbares und klimafreundliches Heizen mitgebracht.
Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle frohe Feiertage und alles Gute für 2026!
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
Ausgabe 24/2025
Versanddatum: 18.12.2025