Aktuelle Urteile zum Thema Grundsteuer

Alle Jahre wieder wird im Dezember ums Geld gestritten. Denn kurz vor Weihnachten entscheiden unsere Städte, wie viel Grundsteuer und Gebühren sie im kommenden Jahr von Ihnen verlangen. Genau in diesem Zeitraum gab es zwei Urteile, die es in sich haben: Erst hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in erster Instanz die Grundsteuer-Ermäßigungen für Wohngrundstücke einiger NRW-Kommunen gekippt. In vielen Stadträten werden dieser Tage deshalb die ermäßigten Hebesätze fürs Wohnen wieder zurückgenommen – andere werden durch das Urteil abgeschreckt, die Ermäßigung überhaupt erst einzuführen. Immerhin: Ein paar Städte (wie Essen oder Oberhausen) haben sich entschieden, die Grundsteuer erst Mitte 2026 einzukassieren – in der Hoffnung, dass das Urteil bis dahin in zweiter Instanz wieder zurückgenommen wird.

Leider reiht sich das Gelsenkirchener Grundsteuer-Urteil trotzdem in eine Reihe von Nachrichten ein, die wohl zu erneuten Kostensteigerungen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer führen werden.

Noch höhere Wellen hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs geschlagen, der Anfang Dezember drei Klagen gegen die seit diesem Jahr geltenden Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer abgewiesen hat. Auch das ist ein „schwerer Rückschlag“, wie unser Bundesverband treffend kommentiert. Wir wollen in unserem Newsletter deshalb noch einmal aus NRW-Perspektive auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Grundsteuer blicken.

Weil wir Ihnen kurz vor Weihnachten aber nicht nur schlechte Nachrichten überbringen wollen, haben wir in unserem letzten Newsletter des Jahres 2025 noch einen Bericht über eine neue Offensive des Landes NRW für bezahlbares und klimafreundliches Heizen mitgebracht.
Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle frohe Feiertage und alles Gute für 2026!

 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Aktuelles Urteil zur Grundsteuer: Bundesfinanzhof weist Klagen ab

Portrait von Politikreferent Jan Koch

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Der Bundesfinanzhof hat am 10. Dezember drei Klagen gegen die auch in NRW angewandten Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer abgewiesen und damit die Grundsteuer für rechtens erklärt. „Damit sind noch lange nicht alle juristischen Streitpunkte beendet. Am Ende geht es aber um ein Gerechtigkeitsdefizit der Grundsteuer, das gar nicht vor Gericht gelöst werden kann“, kommentiert unser Geschäftsführer Jan Koch und fordert deshalb: „Nach mehr als 60 Jahren verschlampter Reform müssen wir uns über grundlegende Alternativen für diese Grundsteuer unterhalten – und nicht immer weiter eine ungerechte Steuer verschlimmbessern! Die Grundsteuer kommt aus dem Mittelalter – und das Alter merkt man ihr an!“ Was das Urteil für Sie als Wohneigentümer/-in bedeutet, lesen Sie in unserem Artikel.

 
Lesen Sie hier mehr zum Hintergrund des Urteils

 


Wir unterstützen die Initiative „Heizkeller der Zukunft“

© Foto: Philip Lehmann, NRW.Energy4Climate

Beschäftigt Sie auch die Frage danach, welche Art von Heizung Sie in der Zukunft nutzen möchten? Unser Geschäftsführer Jan Koch hat deshalb jetzt gemeinsam mit sieben weiteren Fachverbänden die Absichtserklärung „Heizkeller der Zukunft“ unterzeichnet. Initiiert wurde das Bündnis von NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur und der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz. Die Partner der Initiative – und damit auch wir als Interessensvertretung selbstnutzender Wohneigentümer/-innen – haben sich unter anderem zu einem Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet. Denn eins ist klar: „Die Wärmewende wird eines der wichtigsten Themen für Hausbesitzer – und es kommt auf jeden Einzelnen an!“, so Koch. Als Teil des Bündnisses für bezahlbares und klimafreundliches Heizen helfen wir Ihnen mit unseren Beratungsangeboten bei der Suche nach der Heizung von morgen!

 
Mehr zur Initiative „Heizkeller der Zukunft“

 


Naturnahes Gärtnern: So blüht die Zukunft

Nahaufnahme der Blüten einer Kornelkirsche

© Verband Wohneigentum NRW

Wer die Natur versteht, der kann sich im Garten viel Arbeit sparen: Ein guter Umgang mit Regenwasser, insektenfreundliche Pflanzen verwenden, Laub als Humus nutzen – das sind ein paar Grundlagen für einen pflegeleichten, artenreichen und klimaresistenten Garten. Die Zauberformel heißt: „Naturnah Gärtnern“. Unsere Gartenberater unterstützen Sie gern dabei. Lassen Sie sich von ihren Tipps und Leitlinien inspirieren!

 
Unser Leitbild: Naturnah Gärtnern

 


Baugenehmigung für einen Balkon?

Ein Balkon am Haus mit Baugenehmigung

© U. J. Alexander – stock.adobe.com

Wie war das noch mit den lieben Baugenehmigungen? Braucht man diese auch, wenn es „nur“ um einen neuen zusätzlichen Balkon am Haus geht? Und was ist, wenn Sie Ihren bestehenden Balkon erweitern oder sanieren wollen? Wir haben die Faktenlage für Sie sortiert. Lesen Sie hier im Artikel, was Sie zu Baugenehmigungen bei Balkons wissen sollten. 

 
Diese Regeln gelten beim Bau rund um den Balkon

 


Der 90. Geburtstag: Ein Grund zum Feiern für unseren Verband

Ankündigungsbild Kind mit Geburtstagstorte zum 90. Geburtstag Verband Wohneigentum

© Verband Wohneigentum e.V.

Was für ein Erfolg: Unser Verband feiert seinen 90. Geburtstag – und unsere Wurzeln reichen sogar noch viel weiter zurück. Seit nahezu einem Jahrhundert setzt sich der Verband Wohneigentum engagiert, gemeinnützig und mit Herz für die Belange von Menschen mit Wohneigentum ein. Ein Blick zurück – und gleichzeitig einen Blick nach vorn gibt es rund acht Minuten lang in einem Video auf YouTube. Einfach mal reinschauen und mehr darüber erfahren, wer wir sind, woher wir kommen und was uns antreibt. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare, Likes und alle neuen Abonnent/-innen!

 
Hier geht's zum YouTube-Video

 


Altes Haus kaufen: Neuer Eigentümer muss Sanierungspflichten beachten!

Ein Haus für die Sanierung bei eigentümerwechsel

© magicpitzy – stock.adobe.com

Seit 2020 macht das Gebäudeenergiegesetz Vorgaben zum Energieverbrauch in Gebäuden. Unter anderem enthält es die Pflicht zur energetischen Sanierung des Hauses, wenn der Eigentümer wechselt. Diese Sanierungspflicht greift, wenn Sie ein altes Haus kaufen, erben oder geschenkt bekommen. Was nach umfangreichen Baumaßnahmen klingt, wird allerdings häufig durch Ausnahmen und erfüllte Mindestvorgaben abgeschwächt. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie im Hinblick auf die Sanierungspflicht wissen sollten, wenn Sie frisch gebackender Hausbesitzer sind oder in Zukunft ein Haus kaufen möchten. 

 
Lernen Sie die Sanierungspflichten für Eigentümer kennen

 


Ausgabe 24/2025

Versanddatum: 18.12.2025