GEMA-Konditionen für Veranstaltungen der Untergliederungen im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreisverbände und Gemeinschaften müssen Veranstaltungen (wie z.B. Siedlerfeste o.Ä.) bei der GEMA anmelden.

Hierunter fallen Aufführungen mit persönlichen Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden, Vorführungen anhand von Projektionen beweglicher Bilder (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand, Wiedergabe (d.h. das Abspielen) von Ton- oder Bildtonträgern sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen.

Anmeldungen sollten rechtzeitig bei der GEMA eingereicht werden.

Postanschrift: GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin
Hausanschrift: GEMA, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin

Telefon: 030 21245-00
Fax: 030 21245-950
E-Mail: gema@remove-this.gema.de

Die Kreisverbände und Gemeinschaften erhalten auf die Vergütungssätze der GEMA (Aufführung (Live-Musik, Tarif U-ST) 20 % Sonderrabatt.

Wichtig:
Die GEMA macht uns aufmerksam, dass auch private, größere Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern usw.), die nicht im eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück stattfinden, angemeldet werden müssen.

Falls eine der o.g. Veranstaltungen nicht angemeldet wurde, wird z.Zt. bei Bekanntwerden des Verstoßes die doppelte Gebühr erhoben.