Eine Ohrfeige für Eigentümer, die in die Energiewende investieren

Vor der Sommerpause hat die Bundesregierung einen Reform-Rundumschlag beschlossen, der viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in NRW kalt erwischt. Weniger absetzbare Handwerkerkosten für Selbstnutzer, teure Biogas-Scheinfreiheit, unkalkulierbare Kostenrisiken für private Kleinvermieter und weniger Verbraucherschutz beim neuen „Heizungsgesetz“. Und dann noch eine Kürzung der Förderung für Wärmepumpen und Dämmung – und zwar bereits ab nächster Woche!

Gerade die neuen Bedingungen bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die der Bundestag letzte Woche beschlossen hat, kamen überraschend. Bei der Heizungsförderung wird zum Beispiel die maximal förderfähige Investitionssumme um 2.000 Euro gekürzt und ab kommendem Jahr schrittweise weiter abgesenkt. Der Betrag wird dann halbjährlich jeweils um 750 Euro reduziert. Während bislang im Einfamilienhaus der Heizungstausch mit Gesamtkosten von bis zu 30.000 Euro gefördert wurde, wird der prozentuale Zuschuss künftig nur noch auf eine Investitionssumme von bis zu 28.000 Euro angerechnet. Der Geschwindigkeitsbonus wird von 20 auf 16 Prozent gekürzt und soll künftig ebenfalls weiter sinken. Der Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent wird ersatzlos gestrichen. Einziger Lichtblick: Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. Für einige Familien mit geringem Einkommen werden die Förderbedingungen dadurch attraktiver.

Die Kürzungen bei der Förderung energetischer Sanierungen sind schon problematisch genug. Noch schlimmer ist jedoch, wie sie umgesetzt wurden: ohne echte Vorankündigung und erneut mit einem Förderstopp über Nacht. Für viele, die gerade eine Wärmepumpe installieren oder ihr Haus dämmen wollen, bedeutet das Mehrkosten von mehreren Tausend Euro. Nur wer bis zum 8. Juli den Antragsprozess bei der KfW oder der BAFA gestartet hatte, kann die Förderung zu den alten Bedingungen noch bis zum 21. Juli beantragen. Für alle anderen sind aktuell keine Förderanträge mehr möglich – erst wieder ab nächster Woche und dann zu den neuen Bedingungen. Das ist eine Ohrfeige für alle, die die Wärmewende in den eigenen vier Wänden vorantreiben wollen.

Und leider kündigt sich bereits der nächste Förderstopp an: die Einstellung der Einspeisevergütung für private Solaranlagen ab 2027. Während in NRW seit diesem Jahr eine Solarpflicht bei Dachsanierungen gilt, will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Bedingungen für kleine PV-Anlagen deutlich verschlechtern und damit die finanziellen Einstiegshürden für die private Energiewende erhöhen. Diese widersprüchliche Politik gefährdet allein in NRW den Zubau von 20 Millionen neuen Solarmodulen auf Wohngebäuden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Newsletter.

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Wir fordern eine Fortführung der PV-Einspeisevergütung!

Wohnhaus mit großflächiger PV-Anlage

© diyanadimitrova – stock.adobe.com

Seit Jahresbeginn gilt bei uns in Nordrhein-Westfalen beim Umbau eines Daches eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. Zeitgleich berät die Bundesregierung im Juli über einen Förderstopp für private Photovoltaik-Anlagen ab 2027. Diese widersprüchliche Politik gefährdet 20 Millionen neue Solarmodule auf Wohngebäuden in NRW! Unser Geschäftsführer Jan Koch stellt klar, dass diese politischen Pläne verunsichern und eine Zumutung für Verbraucher sind. Als Interessensvertretung von über 125.000 selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern in NRW fordern wir in einer Pressemitteilung deshalb eine Fortführung der Einspeisevergütung.

 
Lesen Sie hier unsere komplette Pressemitteilung!

 


Video-Reihe: Praxis-Check Wärmepumpe im Altbau III

© Verband Wohneigentum NRW e.V.

In unserer vierteiligen Videoreihe berichten zwei Eigentümer älterer Gebäude – eines umfassend saniert, eines teilweise saniert – von ihrem Heizungswechsel. Im dritten YouTube-Video geht es kurz und kompakt um den Einbau und die Kosten einer Wärmepumpe. Wer den ganzen Erfahrungsbericht und ausführlichere Infos lesen möchte: Auf unserer Internetseite erklären unsere Mitglieder Wilhelm Illing und Heiko Zündorf praxisnah, wie der Wechsel von ihrer Gasheizung hin zur Wärmepumpe abgelaufen ist.

 
Hier geht's zum YouTube-Video

 


Mitglieder erhalten 100 Euro Rabatt auf iSFP: Kooperation mit 360Grad-Energieberatungen

Eigentümerin spricht mit Energieberatung über energetische Sanierung des Eigenheims

© Andrey Popov – stock.adobe.com

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Mieter zahlt nicht pünktlich: Wann ist eine Kündigung möglich?

Die Kündigung bei Mietrückstand wird durchgeführt.

© momius – stock.adobe.com

Ihr Mieter nimmt es mit der Miete nicht so genau und ist mit den Zahlungen im Rückstand? Was können Sie tun? Wann und mit welcher Frist ist eine Kündigung möglich? Wir erklären, welche Voraussetzungen für verschiedene Kündigungsformen bestehen und welche formalen Vorgaben Sie jeweils beachten sollten. 

 
Das gilt bei einer Kündigung des Mieters

 


Ausgabe 16/2026

Versanddatum: 16.07.2026