Solar-Förderstopp vs. NRW-Solarpflicht: Widersprüchliche Politik gefährdet 20 Mio. neue Solarmodule auf Wohngebäuden in NRW

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Jan Koch

Geschäftsführer

Seit Jahresbeginn gilt in NRW eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. Zeitgleich berät die Bundesregierung im Juli über einen Förderstopp für private PV-Anlagen ab 2027. „Diese widersprüchliche Politik verunsichert und ist eine Zumutung für Verbraucher!“, sagt Jan Koch, Geschäftsführer des Verband Wohneigentum NRW.

Wohnhaus mit großflächiger PV-Anlage  © diyanadimitrova – stock.adobe.com
Die widersprüchliche Politik bei Solarenergie verunsichert und ist eine Zumutung für Verbraucher. Der Verband Wohneigentum NRW fordert deshalb die Fortführung der Einspeisevergütung.  

Gerade im bevölkerungsreichsten Bundesland seien die Auswirkungen dramatisch: „Allein auf bislang ungenutzten Dächern von Wohngebäuden könnten in NRW noch bis zu 20 Millionen Solarmodule installiert werden. Das entspricht einer Fläche von 1.500 Fußballfeldern, auf der theoretisch Sonnenstrom für mehr als 10 Millionen Dreipersonenhaushalte produziert werden könnte“, erklärt Koch mit Verweis auf eigene Berechnungen auf Basis des vom LANUK herausgegebenen Energieatlas NRW. Der Verband Wohneigentum, der in NRW über 125.000 selbstnutzende Wohneigentümer vertritt, fordert deshalb eine Fortführung der Einspeisevergütung.

Seit Jahresbeginn gilt in NRW: Wer das Dach eines Wohngebäudes erneuert, muss auch eine PV-Anlage installieren. Obwohl das Gesetz zur NRW-Solarpflicht schon lange bekannt ist, sind in der Praxis bis heute viele Details unklar. „Wir merken in unserer Beratung, dass viele Fragen in der Anwendung noch nicht eindeutig beantwortet werden können“, berichtet der Geschäftsführer des NRW-Landesverbands. Jetzt komme weitere Verunsicherung hinzu. Denn die Verhandlungen über die Novelle des EEG kämen in eine kritische Phase. Spätestens im Juli will das Bundeskabinett über die Zukunft der Einspeisevergütung entscheiden. Nach Willen des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Förderung für privaten PV-Strom ab 2027 abrupt eingestellt werden.

Das Urteil zu den Plänen fällt beim Verband Wohneigentum deutlich aus: „Das wäre ein fataler Rückschritt“, kommentierte die Bundesgeschäftsführerin des Verband Wohneigentum, Verena Örenbas, bereits bei Bekanntwerden der Pläne im Februar. „Man kann nicht wie in NRW auf der einen Seite private Investitionen in die Energiewende zur Pflicht machen und sich auf der anderen Seite aus der Verantwortung stehlen“, ergänzt der Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Landesverbands Jan Koch mit Blick auf die NRW-Solarpflicht. Setzte die Bundesregierung tatsächlich den Förderstopp für kleine PV-Anlagen um, mache das die Investition in erneuerbare Energien für viele private Wohneigentümer deutlich unattraktiver: „Es dauert ohne Einspeisevergütung länger, bis sich Solaranlagen amortisiert haben. Besonders betroffen wären Anlagen mit einem niedrigen Eigenverbrauch – zum Beispiel, wenn Nutzer mit wenig Stromverbrauch eine große PV-Anlage planen“, erklärt Koch.

Das sei nach Meinung des Experten jedoch nicht das größte Problem: „Auch ohne Einspeisevergütung sind Solaranlagen eine gute Investition für private Wohneigentümer – aus wirtschaftlicher Sicht wird dann aber meist ein Stromspeicher notwendig. Am besten nutzt man zusätzlich eine Wärmepumpe oder ein E-Auto. Und genau hier liegt das Problem: Nur wenige können sich so große Investitionen auf einen Schlag leisten. Fällt die Einspeisevergütung weg, steigt die finanzielle Einstiegshürde für private PV-Anlagen“, erklärt Koch. Dabei wirke die Solarenergie – im positiven Sinne – wie eine „Einstiegsdroge“ in die Energiewende in den eigenen vier Wänden, berichtet Koch. Er befürchtet: „Ein Förderstopp für private PV-Anlagen wird eine Kettenreaktion auslösen und viele Folgeinvestitionen behindern.“ Aus den Beratungen seiner Mitglieder in Nordrhein-Westfalen weiß er jedenfalls: „Ein Förderstopp für private PV-Anlagen kombiniert mit der NRW-Solarpflicht: Das sorgt für Frust!“

PV-Ausbaupotenzial der NRW-Städte

Die Zahlen lassen sich kommunalscharf für jede Stadt oder Gemeinde in NRW ablesen. In der größten NRW-Stadt Köln könnten auf Wohngebäuden beispielsweise noch über 700.000 Solarmodule installiert werden. Das entspricht einer Fläche von circa 51 Fußballfeldern. Mit dem erzeugten Strom dieser potenziellen neuen PV-Anlagen könnten in Köln über 367.000 Dreipersonenhaushalte versorgt werden.  Auch in anderen NRW-Kommunen gibt es noch Ausbaupotenzial. Im 50.000 Einwohner-Kurort Bad Oeynhausen können noch über 85.000 PV-Module auf Wohngebäuden installiert werden. Allein diese Module können über 42.000 Dreipersonenhaushalte bei jährlichem Durchschnittsverbrauch versorgen. Das geringste Potenzial für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden gibt es in sauerländischen Nachrodt-Wiblingwerde. Aber selbst dort könnten noch knapp 7.400 Module montiert werden, die potenziell Strom für über 3.600 Dreipersonenhauhalte erzeugen.

Downloads:

Hier finden Sie die kommunalscharfen Daten zum Download

Hintergrund zur Berechnung:

Die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen zeigen die theoretisch mögliche Leistung in kWp [Spalte B] und den theoretischen Ertrag in kWh [Spalte F] von möglichen neuen PV-Anlagen auf bislang ungenutzten Dachflächen von Wohngebäuden in jeder der 396 NRW-Gemeinden auf. Wir haben auf dieser Basis für Ihre Arbeit das Ausbaupotenzial überschlägig in greifbare Größen wie Fläche der potenziellen neuen PV-Anlagen in Quadratmetern [Spalte C] respektive Fußballfeldern [Spalte E], Modulanzahl der potenziellen neuen PV-Anlagen [Spalte D] oder möglicher Ertrag im Vergleich zum durchschnittlichen Stromverbrauch eines Dreipersonenhaushalts [Spalte G] umgerechnet. Die verwendete Datenbasis unserer Berechnungen finden Sie im Energieatlas NRW.

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
M.A. Politikwissenschaft
Geschäftsführer Verband Wohneigentum NRW e.V.

Jan Koch