Vertragskanzleien

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. unterhält eine Kooperation mit derzeit 30 Anwaltskanzleien in NRW, in denen mehr als 150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Fachausrichtungen tätig sind. Dadurch können wir unseren Mitgliedern auch überregional fachspezifische Leistungen sowie Interessenvertretung auf allen Rechtsgebieten anbieten.

Als Mitglied im Verband Wohneigentum können Sie sich selbst aus der Liste der unten aufgeführten Vertragsanwälte eine Kanzlei in Ihrer Nähe aussuchen und die Beratung dort in Anspruch nehmen.

Die kostenlose Rechtsberatung bei rechtlichen Fragen rund um Haus und Garten umfasst die Erstberatung für das im Mitgliedsausweis genannte Wohneigentum.
Ausgenommen sind Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.

Vertragsanwälte

Wichtig!

Weisen Sie bitte bei der Terminvereinbarung sowie zu Beginn der Beratung darauf hin, dass Sie Mitglied im Verband Wohneigentum sind und die kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen möchten.





Bochum Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte PartGmbB
Dortmund Notar- u. Anwaltskanzlei Schiller & Jerosch & Sauerland
Duisburg Kanzlei Dr. Konrad, Richter & Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Essen Kanzlei Storz, Drössmar, Kuhles
Gronau Kanzlei Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers GbR
Köln Kanzlei Stefani Groß & Jörg Groß
Lünen Kanzlei Dr. Strecker + Hane GbR
Soest Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl
Warstein Kanzlei Binnewies Rechtsanwälte Steuerberater GbR
Werne Kanzlei Reimann - Spellerberg
Witten Kanzlei Sonnenschein, Nowak & Partner GbR

Im Rechtsschutzfall zu beachten

Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.

Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung eines Anwaltes über unsere Geschäftsstelle eine Kostendeckungszusage bei dem Versicherer eingeholt werden sollte.

Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.

 

Wichtig!

  • Vor Antragstellung auf Deckungsschutz muss eine Güteberatung bei einem der Vertragsanwälte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. stattfinden.
  • Der Vertragsanwalt muss diese Güteberatung auf dem Antragsvordruck auf Deckungsschutz ausdrücklich bestätigen.
  • Zur Einreichung eines Rechtsschutzfalles muss unbedingt das Schadensformular ausgefüllt und an den Verband Wohneigentum NRW e.V. (nicht direkt an D.A.S.) mit den Anlagen gesandt werden.

Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.