In wenigen Tagen wird sie fällig – die erste Rate der Grundbesitzabgaben für 2026! Für viele von Ihnen heißt das auch: Sie müssen schon wieder mehr Grundsteuer zahlen. Erst kam die Reform, die im letzten Jahr bei vielen schon für einen massiven Anstieg der Grundsteuer gesorgt hat. In diesem Jahr sind es wiederum viele Städte, die mit höheren Hebesätzen für erneute Kostensteigerungen sorgen.
Uns erreicht daher regelmäßig die Frage, ob Sie gegen die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze und damit gegen den aktuellen Grundsteuer-Bescheid Ihrer Kommune Widerspruch einlegen sollten. Die traurige Antwort: Juristisch gegen die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze vorzugehen, hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Im schlimmsten Fall kann ein Widerspruch sogar zusätzliche Gebühren verursachen. Gegen die konkrete Erhöhung können Sie meist also nichts machen. Das gilt übrigens auch, wenn Ihre Stadt im letzten Jahr noch niedrigere Hebesätze für Wohngrundstücke angewendet hat und in diesem Jahr auf einen höheren einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt ist. Das ist z.B. in Dortmund der Fall.
Wehrlos hinnehmen muss man den aktuellen Anstieg der Grundsteuer-Hebesätze trotzdem nicht. Sie können immerhin Ihren Unmut über die politische Entscheidung zur Erhöhung der Grundsteuer in Ihrer Stadt äußern – zum Beispiel über eine Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. Die Summen auf Ihrem Grundsteuer-Bescheid wird eine solche Beschwerde kaum senken – aber es unterstreicht, dass Sie genauso wie wir das Gerechtigkeits-Defizit bei der Grundsteuer nicht einfach kritiklos hinnehmen wollen.
In unserem Artikel erklären wir Ihnen nun noch einmal genauer,
Ein kleiner Tipp zum Schluss: Wenn Sie schon nicht bei der Grundsteuer sparen können, dann gibt es wenigsten bei den restlichen Grundbesitzabgaben ein paar Tricks, mit denen Sie Ihre Kosten etwas verringern können.
Viele Grüße
Jan Koch und Andreas Kröner
Geschäftsführer
Ausgabe 05/2026
Versanddatum: 13.02.2026