Wie geht es weiter beim „Heizungsgesetz“?

Die Heizsaison ist vorbei, politisch hat das Thema Energie aber Hochkonjunktur! Letzte Woche ist der Entwurf für den Nachfolger des als „Heizungsgesetz“ verschrienen Gebäudeenergiegesetzes bekannt geworden. Dass die „neue Freiheit im Heizungskeller“ eher eine teure Scheinfreiheit wird, hatten wir bereits geschrieben. Zuletzt unterstreichen das auch die ersten bekannten Wärmepläne der NRW-Städte. Was Sie aus diesen kommunalen Konzepten für die Wärmeversorgung der Zukunft mitnehmen können, haben wir im Aufmacher unseres heutigen Newsletters zusammengefasst.

Im Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sind übrigens noch weitere Details geregelt: Vermieter, die in Zukunft eine neue Gas- oder Ölheizung verbauen, müssen sich bald an den daraus entstehenden zusätzlichen Nebenkosten der Mieter beteiligen. Gerade für private Kleinvermieter, von denen es in NRW ja besonders viele gibt, macht das den Einbau einer neuen Gasheizung kaum kalkulierbar. Aber nicht allein aus diesem Grund kommt der Geschäftsführer unseres Landesverbands, Jan Koch, im WDR-Interview zur klaren Empfehlung: Ob Selbstnutzer oder Vermieter – eine neue Gasheizung ist keine zukunftsfähige Option! Wer mehr über sinnvollere Alternativen wie die Wärmepumpe erfahren will, dem seien übrigens die Aktionstage der von uns unterstützten Initiative „Heizkeller der Zukunft“ ans Herz gelegt!

Auch soll mit dem neuen GMG eine bundesweite Solarpflicht kommen. Für NRW nichts Neues. Aber dass im gleichen Zuge die Einspeisevergütung für private Photovoltaik-Anlagen eingestellt werden soll, passt mit diesen Plänen nicht zusammen. Wer sich für das Thema interessiert, kann sich die Aufzeichnung der Diskussionsrunde unseres Bundesverbands unter dem Titel „Adé eigene Stromproduktion“ ansehen.

 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Kommunale Wärmeplanung in NRW: Das sollten Sie jetzt wissen

Auf einer Karte sind Wohngebiete in verschiedenen Farben eingezeichnet

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Bis Ende Juni 2026 müssen die 30 einwohnerreichsten NRW-Städte Wärmepläne vorlegen. Aber auch viele kleinere Städte haben die Konzepte für den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bereits vorgelegt oder werden dies in den nächsten Monaten tun. Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen: Was sind Wärmepläne und wo gibt es sie bereits? Ist die kommunale Wärmeplanung wegen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes überflüssig geworden? Was ist die wichtigste Info, die Sie aus den Wärmeplänen mitnehmen können? Und welche Trends zeichnen sich in NRW ab?

 
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Vermieten und Steuern sparen: Tipps für Vermieter

Steuererklärung auf Formular für Finanzamt

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Wer eine Immobilie vermietet, muss oft einen großen Teil der Einnahmen ans Finanzamt abführen. Doch im Gegenzug gibt es viele Möglichkeiten, bei einer Vermietung Steuern zu sparen. Als Vermieter dürfen Sie nämlich viele Ausgaben geltend machen und so Ihre Einnahmen kleinrechnen. Neben den klassischen Werbungskosten gibt es einige Tricks, die Sie rund um das Thema Vermietung kennen sollten. So kann Ihr Mietobjekt zum Steuervorteil werden. In unserem Artikel finden Sie umfassende Steuertipps für Vermieter.

 
Zu unseren Steuertipps für Vermieter

 


Sammelklage gegen E.ON: Verhandlungstermin steht fest!

Zwei Holzwürfel auf Geldscheinen: Einer mit der Aufschrift "Heizkosten", daneben einer mit einem nach oben weisenden roten Pfeil.

© studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Die Preise für Fernwärme sind seit 2020 stark gestiegen – zu Unrecht, laut Einschätzung der Verbraucherzentrale. Daher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband schon 2025 eine Sammelklage gegen die Fernwärme-Anbieter E.ON und HanseWerk Natur eingerichtet. Geschädigte können sich in die Klägerliste eintragen und so an der Klage teilnehmen. Alle Infos hatten wir damals in unserem Artikel „Sammelklage: Verbraucherzentrale verklagt Fernwärme-Anbieter“ für Sie zusammengefasst. Jetzt hat die Verbraucherzentrale den Termin für die mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht Hamm bekanntgegeben: Das Gericht verhandelt am 24. August. Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Seite der Verbraucherzentrale. Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Geschädigte dann noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Alle Informationen zur Anmeldung, den Klage-Check und Antworten auf weitere häufige Fragen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale zur Klage gegen E.ON.

 
Alle Infos zur Klage gegen E.ON auf der Webseite der Verbraucherzentrale

 


Achtung Betrug: Vermeintliche Energieberatungen sind Abzocke

Wahnhinweis zum Thema Telefonbetrug

© erstellt mit Canva

Mit einer abgezockten Masche wird derzeit offenbar vermehrt versucht, Personen am Telefon zu Hausbesuchsterminen für eine Energieberatung zu drängen. Die Betrüger versuchen auf diesem Weg, persönliche Daten abzugreifen und Zutritt zu Ihrem Haus zu erlangen. Die Anrufer geben dabei fälschlicherweise an, als Mitarbeiter eines Ingenieurbüros im Auftrag unseres Verbandes oder anderer Eigentümerverbände anzurufen. Entsprechende Meldungen über solche sogenannten Spoofing-Anrufe sind zuletzt vermehrt bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen.
Wir möchten Sie deshalb warnen: Der Verband Wohneigentum NRW verkauft keine Energieberatungen und wir rufen Sie weder selbst noch vermittelt über Dritte ungefragt an, um Termine für Beratungsleistungen anzubieten. Wenn Sie derartige Betrugs-Anrufe (sogenanntes Spoofing) erhalten, legen Sie am besten sofort auf und nennen auf keinen Fall persönliche Daten oder Adressen! Wenn Sie als Mitglied eine unserer kostenfreien Beratungen – wie unsere telefonische Energiesprechstunde – in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte immer selbst bei uns in der Geschäftsstelle und lassen sich einen Termin geben.

 
Hier finden Sie unsere Ansprechpartner und Kontaktdaten

 


Webinar am 9. Juni: Schutz vor Starkregen – jetzt anmelden!

Mann steht vor der Haustür und blickt auf überschwemmte Straße.

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Der Albtraum vieler Eigentümer: Nach starkem Regen staut sich das Wasser auf Straßen und Flächen und dringt von außen ins eigene Haus ein. Möbel und Elektrogeräte sind zerstört, der Wohnraum voller Schmutzwasser und Erinnerungsstücke für immer verloren! Wie Sie Ihr Grundstück und Haus wirksam schützen können, erklärt Sara Luz, Starkregenexpertin des Projekts Klimafolgen und Grundstücksentwässerung (KluGe) der Verbraucherzentrale NRW in unserem Webinar am 9. Juni ab 18 Uhr. Melden Sie sich jetzt kostenlos an und erfahren unter anderem, worauf Sie bei einer Versicherung gegen Starkregen achten sollten und welche Kosten die Versicherung übernehmen muss. Wir freuen uns auf Sie!

 
Mehr Infos und Anmeldung zum Webinar

 


Ausgabe 12/2026

Versanddatum: 13.05.2026