Wärmepläne in NRW: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Spätestens Ende Juni 2026 müssen viele NRW-Städte Wärmepläne vorlegen. Wir erklären, was Sie aus diesen kommunalen Strategien für die Wärmeversorgung der Zukunft mitnehmen können, welche Konsequenzen die Pläne für Wohneigentümerinnen und -eigentümer haben und welche Trends sich bereits jetzt ablesen lassen.

Auf einer Karte sind Wohngebiete in verschiedenen Farben eingezeichnet  © Olivier-Tuffé – stock.adobe.com
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, fossile Energieträger durch erneuerbare Energien und effizientere Lösungen wie Wärmepumpen zu ersetzen. 

Was sind Wärmepläne und wo gibt es sie bereits?

Die kommunalen Wärmepläne sind Konzepte für den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bei Ihnen vor Ort – also konkret in Ihrer Stadt. Sie enthalten Informationen dazu, welche Energieträger in Zukunft vermutlich genutzt werden können und in welchen Stadtgebieten Fernwärmenetze oder auch eine Versorgung mit grünen Gasen oder Wasserstoff zur Verfügung stehen könnte. Noch wichtiger: In den Wärmeplänen werden auch Gebiete ausgewiesen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Wärmenetze oder andere leitungsgebundene Quellen für klimaneutrale Wärme zur Verfügung stehen werden.

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne fertiggestellt haben. Das sind in NRW insgesamt 30 Städte, die zusammen mehr als die Hälfte des landesweiten Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor ausmachen.

Bis Ende April 2026 hatten bereits 28 kleinere Städte ihre Wärmepläne fertiggestellt. Es ist zu erwarten, dass auch viele weitere NRW-Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni ihre Wärmepläne fertiggestellt haben und damit schneller waren als vorgegeben.

Ist die kommunale Wärmeplanung wegen der Pläne zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) nicht überflüssig geworden?

„Die Wärmeplanung ist nicht überflüssig geworden, sie hat aber ein bisschen an Schärfe verloren“, sagt Jan Koch, Geschäftsführer des Verband Wohneigentum NRW. Eigentlich sollten nämlich mit Ablauf der Frist für die kommunale Wärmeplanung in den betreffenden Städten jede neu verbaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

„Der eigentliche Sinn der Wärmepläne bleibt aber bestehen: Sie sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung geben und eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Planung für den Heizungswechsel sein“, erklärt Koch. Die geplanten Änderungen am sogenannten Heizungsgesetz sollten zudem nicht davon ablenken, dass insbesondere Wärmepumpen bereits heute für die meisten Gebäude die beste Option beim Heizungswechsel seien und spätestens 2045 fossile Gas- oder Ölheizungen nicht weiterbetrieben werden dürfen.

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Was ist die wichtigste Info, die Wohneigentümer aus den Wärmeplänen mitnehmen können?

„Die wichtigste Info für Eigentümerinnen und Eigentümer ist: In welchen Stadtgebieten bin ich auf mich allein gestellt? Wo wird keine Fernwärme oder kein grünes Gasnetz ausgebaut? Das betrifft schätzungsweise bis 75 Prozent aller NRW-Haushalte – also den ganz überwiegenden Teil des Landes. Wer dort lebt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit bis 2045 eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung installieren“, verrät Koch.

Eine andere wichtige Info sei, bis wann die einzelnen Kommunen ihre Gasnetze stilllegen wollen. „Vielerorts wird die Gasversorgung vermutlich bereits vor 2045 eingestellt. Gerade weil das neue GMG wohl den Einbau von neuen Gasheizungen weiter zulässt, sind das wichtige Infos für die Investitionsentscheidungen von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern“, sagt Koch. Die Pläne zum Ausbau von Fernwärme- oder Wasserstoffnetzen sei zwar ebenfalls interessant – aber deren Umsetzung noch sehr ungewiss.

Ist die Umsetzung und Nutzung der Wärmepläne verbindlich?

Grundsätzlich können Stadtgebiete im Rahmen der Wärmeplanung in vier verschiedene „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ eingeteilt werden: Wärmenetze (Nah- oder Fernwärme), Wasserstoff- /Biogasnetze, dezentrale Wärmeversorgung (Wärmepumpe, Biomasse) und Prüfgebiete (überwiegende Versorgung unklar). In allen Gebieten sehen die Wärmepläne keine verbindliche Umsetzung oder gar eine Nutzungspflicht durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor. Die Wärmepläne stufen lediglich ein, wie wahrscheinlich eine Umsetzung ist.

Deshalb haben Wohneigentümerinnen und -eigentümer auch keinen Rechtsanspruch auf z. B. einen Fernwärmeanschluss. Grundsätzlich können Städte aber im Nachgang über eigene Satzungen sogenannte Anschluss- und Benutzungszwänge beschließen. Dann müssen Gebäude in den betreffenden Gebieten an ein bestimmtes Versorgungsnetz angeschlossen werden. Die Wärmestrategie der NRW-Landesregierung schließt solche Zwangslösungen zwar aus – am Ende können das aber bislang die Kommunen selbst entscheiden.

Welche Trends zeichnen sich in NRW ab?

Aus den bis Ende April 2026 eingereichten kommunalen Wärmeplänen in NRW lassen sich erste klare Trends erkennen. Der aktuelle Wärmeverbrauch ist stark fossil geprägt – rund 87 % des Wärmebedarfs werden noch von Gas und Öl gedeckt. Einige Kommunen planen bereits 2040 oder sogar 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung für ihr Stadtgebiet. Die meisten haben sich aber für die späteste Deadline – nämlich einen vollständigen Ausstieg aus
fossilen Energien bis 2045 entschieden.

Die dezentrale Wärmeversorgung mit Wärmepumpen wird dabei die dominante Rolle einnehmen – das zeigen die eingereichten Wärmepläne deutlich. Trotzdem
sehen die Pläne auch einen stärkeren Ausbau von Wärmenetzen vor. In den bis Ende April 2026 eingereichten Wärmeplänen sollte die Zahl der Wärmenetze von 84 auf 193 ausgebaut werden.

Sowohl bei der dezentralen Wärmeversorgung als auch den Wärmenetzen planen viele Kommunen mit dem voraussichtlich nur wenig verfügbaren Wasserstoff.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW sieht diese Entwicklung in den Plänen kritisch. „Städte planen hier oft mit einem Potenzial, das in der Form gar nicht verfügbar ist“, gibt auch Jan Koch vom Verband Wohneigentum NRW zu bedenken.

Was passiert nach den Plänen?

„Die Städte mussten in kürzester Zeit sehr komplexe Pläne und Strategien für die Wärmeversorgung der Zukunft aufstellen – da sind Kommunikation und Partizipation oft auf der Strecke geblieben“, berichtet Koch. Umso mehr komme es nun nach Verabschiedung der Pläne auf eine gute Einbindung der Bürgerinnen und Bürger an. „Die Städte sollten nicht auf Zwangslösungen setzen und müssen jetzt proaktiv auf die Menschen zugehen.

Unsere Erfahrung zeigt: Die Wohneigentümerinnen und -eigentümer sind für klimafreundliche Heizungen aufgeschossen, aber sie müssen mitgenommen werden. Nur so kann die Wärmewende am Ende gelingen!“, sagt Koch.