Regulär beträgt der Abschreibungszeitraum bei Bestandsgebäuden – je nach Baujahr – zwischen 33 und 50 Jahre (siehe auch: „Anschaffungskosten von der Steuer absetzen“) Das bedeutet: Um den Kaufpreis in voller Höhe absetzen zu können, müssen Sie die Immobilie bis zu 50 Jahre lang behalten und vermieten.
Bei älteren Immobilien können Sie allerdings eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen (z. B. mit einem Gutachten). Genau genommen setzen Sie dann darauf, dass Sie Ihr Gebäude aufgrund von Mängeln keine 40 oder 50 Jahre mehr nutzen können. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibungsquote.
Der Nachweis kann gelingen, wenn wesentliche Bestandteile veraltet sind und nicht mehr modernisiert werden. Dazu zählen unter anderem:
- Gebäudetechnik
- tragende Bauteile wie Fundament und Außenwände
- Dachkonstruktion
Für eine optimale Steuerersparnis sollten Sie das Gutachten bereits im Anschaffungsjahr beauftragen. Haben Sie das versäumt, können Sie den Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer aber auch nachträglich erbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies rückwirkend die Abschreibung erhöhen (= Steuerrückzahlung an Sie). Ansonsten gilt die höhere Abschreibung für die Zukunft – übrigens auch für nachträgliche Herstellungskosten.
Vorsicht: Der höhere Abschreibungssatz gilt nur für den Immobilienwert abzüglich bereits getätigter Abschreibungen. Vergeht zu viel Zeit zwischen dem Erwerb und dem Nachweis, entfällt der Steuervorteil. Unter Umständen kann die Neuberechnung sogar nachteilig für Sie sein, daher sollten Sie vorab nachrechnen. Die Finanzverwaltung NRW erklärt auf ihrer Internetseite anschaulich, wie Sie die jährliche Steuerersparnis durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Vermietungsobjekt ermitteln.
Übrigens: Auch bestimmte Schäden (z. B. durch Feuer oder Sturm) wirken sich auf die Abschreibung aus: Sie zählen als außergewöhnliche Abnutzung, die Sie steuerlich geltend machen können. Im Jahr des Schadens dürfen Sie dann einen höheren Anteil abschreiben; dies verringert allerdings die Abschreibung in allen Folgejahren.