© jaguardo – stock.adobe.comMietkaution: Wissenswertes für Vermieter
Die Mietkaution stellt für Vermieter eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle und Schäden dar. Höhe und Verwendung sind jedoch gesetzlich umfassend geregelt.
Die Heizkostenpauschale ist eine Methode zur Umlage von Heizkosten, die nur in wenigen Fällen erlaubt ist. Auch mietvertragliche Vereinbarungen sind meist unwirksam.
© Wild Whiskers Media – stock.adobe.comDie pauschale Abrechnung von Heizkosten ist ein Sonderfall, der nur in bestimmten Konstellationen zulässig ist. Eine Liste hält § 11 der Heizkostenverordnung bereit. Die Heizkostenpauschale ist demnach unter anderem möglich bei:
Zudem gelten gesonderte Vorgaben bei einer vermieteten Einliegerwohnung: Hier dürfen Sie mit Ihren Mietern vertraglich vereinbaren, dass die Heizkosten über eine Pauschale abgedeckt sind. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen Sie allerdings auch hier verbrauchsabhängig abrechnen.
In allen anderen Fällen schreibt die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vor. Details, Tipps und Beispiele finden Sie im Artikel zur Heizkostenabrechnung für Vermieter.
Gut zu wissen: Seit dem Ende der Übergangsfrist im September 2025 ist bei Wärmepumpen keine Heizkostenpauschale mehr zulässig. Für Abrechnungszeiträume ab Oktober 2025 besteht auch hier die Pflicht zur Verbrauchserfassung.
Auch hier gilt: Eine Heizkostenpauschale ist nur in den oben genannten Ausnahmen erlaubt. Wenn keine oder defekte Zähler installiert sind, gilt ansonsten dennoch die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. Sie dürfen dann jedoch die Verbrauchswerte ausnahmsweise schätzen.
Besteht keine Pflicht zur Verbrauchserfassung, können Sie die Umlagemethode selbst bestimmen. Möglich sind:
Bei der pauschalen Umlage der Heizkosten pro Quadratmeter gehen Sie folgendermaßen vor:
Wenn Ihr vermietetes Gebäude in den Geltungsbereich der Heizkostenverordnung fällt, sind abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag unwirksam. Konsequenzen ergeben sich jedoch erst, wenn Sie oder Ihre Mieter aktiv werden. Eine unwirksame Heizkostenpauschale würde im Streitfall automatisch in eine Heizkostenvorauszahlung umgewandelt. Damit gilt:
Bezüglich der Höhe gilt zunächst: Pauschale = Vorauszahlung. Die künftigen Vorauszahlungen dürfen Sie erst erhöhen, wenn eine Heizkostenabrechnung vorliegt und dies begründet.